Nur minimaler Reformbedarf im Pflichtteilsrecht
Berlin: (hib/THB) Die Bundesregierung sieht nur minimalen Reformbedarf im Pflichtteilsrecht, wie sie in ihrer Antwort (15/3899) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3768) mitteilt. Das Pflichtteilsrecht ist Teil des Erbrechts und sieht vor, dass Familienangehörigen stets ein gewisser Teil der Erbmasse zusteht. Die Liberalen fordern mit ihrer Anfrage die Regierung auf, zu prüfen, ob diese Regelung angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch zeitgemäß ist. Außerdem befürchten sie, dass Erblasser dadurch zu sehr in ihrer Freiheit eingeschränkt werden, ihr Eigentum nach eigenem Ermessen zu vererben. Nach Angaben der Bundesregierung sind zur Zeit mehrere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die das Pflichtteilsrecht zum Gegenstand haben. Die Regierung will die noch für dieses Jahr erwarteten Entscheidungen des Gerichts abwarten, bevor sie das Gesetz ändert. In weiten Teilen sieht sie das Pflichtteilsrecht aber als "legitime, vom Grundgesetz nicht nur erlaubte, sondern in gewissen Grenzen auch geforderte erbrechtliche Institution". Dieses Verfahren bürge für Solidarität und Gerechtigkeit zwischen Familienmitgliedern. Gewisse Regelungen seien allerdings "offensichtlich nicht mehr zeitgemäß": Wenn ein Kind beispielsweise seine Eltern misshandele, könne ihm der Pflichtteil entzogen werden, im umgekehrten Falle gehe dies jedoch nicht. Dies beruhe offenbar auf einem "überholten Verständnis des Eltern/Kind-Verhältnisses". Auch der Entziehungsgrund des "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" sei überholt, so die Regierung.