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247/2004
Stand: 20.10.2004
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Sondierungsbohrungen noch kein Präjudiz für Endlager in der Schweiz

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Nach Angaben der Schweizer Regierung ist der Standortnachweis als Teil des Endsorgungsnachweises, der durch Sondierbohrungen in dem Ort Benken in der Schweiz erbracht wurde, kein Standortentscheid und kein Präjudiz für eine mögliche Standortentscheidung für ein Endlager für radioaktiven Abfall. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/3909) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/3750). Darin heißt es, nach Angaben der Schweiz werde ein konkreter Standort erst auf Grund eines gesonderten Verfahrens durch den Schweizer Bundesrat festgelegt. Dennoch sehe die Deutsche Bundesregierung damit eine objektive und neutrale Standortauswahl als gefährdet, wenn durch einen im Jahr 2006 zu entscheidenden Entsorgungsnachweis unter Einbeziehung eines Standortnachweises bereits ein grundsätzlich geeigneter Standort ausgewiesen würde. Das Bundesumweltministerium habe daher das Schweizer Bundesamt für Energie in bilateralen Gesprächen aufgefordert, öffentlich darzustellen, dass der Entsorgungsnachweis keine Standortentscheidung und auch kein Präjudiz sein solle.

Noch vor der Entscheidung des Schweizer Bundesrates über den Entsorgungsnachweis sei eine öffentliche nachvollziehbare Darstellung der Schweizer Endlagersuche nachzuholen, in der dargelegt wird, ob die Standortregion Züricher Weinland die technisch und wissenschaftlich bestmögliche Lösung für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Schweiz ist. Laut Antwort ist der Entscheid des Schweizer Bundesrates über den Entsorgungsnachweis und über das weitere Vorgehen der Schweizer Endlagerstandortsuche Anfang 2006 zu erwarten. Unter der Voraussetzung einer positiven Entscheidung des Schweizerischen Bundesrates ist ab dem Jahr 2010 mit einem Rahmenbewilligungsverfahren zu rechnen und bei positivem Entscheid über die Bewilligung und den konkreten Standort die Bauphase von 2020 bis 2040. Damit könnte ab 2040 mit einer Betriebsaufnahme in der Region Züricher Weinland gerechnet werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_247/05
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