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262/2004
Stand: 28.10.2004
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Besteuerung in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten regeln

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden (15/4026) vorgelegt. Dabei geht es um grenzüberschreitende Gewerbegebiete beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze. Wie es heißt, sei in diesen Gebieten in einer Mehrzahl steuerlicher Einzelfälle eine eindeutige Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten aufgrund "grenzüberschreitender fester Geschäftseinrichtungen" nicht möglich. Bei den dortigen Unternehmen würden die Einkünfte im jeweiligen Wohnsitzstaat besteuert. Die international übliche Besteuerung am Sitz der Betriebsstätte werde nicht angewendet. Bei Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen tätig sind, das genau auf der Grenze zwischen beiden Staaten liegt, sollen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einheitlich an den Staat abgeführt werden, an den der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Geregelt werden soll auch, dass die Steuerbehörden beider Staaten die Möglichkeit erhalten, in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten Außenprüfungen auf dem Hoheitsgebiet des jeweils anderen Staates vorzunehmen. Ferner soll das Doppelbesteuerungsabkommen dahingehend ergänzt werden, dass deutsche Entschädigungszahlungen an Personen in den Niederlanden, die im Zweiten Weltkrieg Zwangsarbeit für die Deutschen leisten mussten, von 2003 an in den Niederlanden nicht mehr dem dortigen steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen. Ebenso sollen in den Niederlanden wohnende Empfänger von Dividenden aus deutschem Streubesitz die in Deutschland einbehaltene Kapitalertragsteuer auf die niederländische Steuer anrechnen können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_262/02
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