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273/2004
Stand: 10.11.2004
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Experten einig: Umsatzsteuerbetrug muss effektiver bekämpft werden

Finanzausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/HAU) Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs muss weiter intensiviert werden. In diesem Punkt waren sich die geladenen Experten während einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwochnachmittag einig. Unterschiedliche Auffassungen hingegen gab es in der Frage, ob eine effektive Betrugsbekämpfung durch Optimierung der bisherigen Regelungen oder nur durch neue gesetzliche Vorgaben zu erreichen sei. Diskutiert wurden weiterhin die Wirkungen der bisherigen Gesetzesänderungen, die Ausstattung der zuständigen Behörden sowie die Schaffung einer Bundeszentrale für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung.

Die Bundessteuerberaterkammer sprach sich gegen die Schaffung neuer Vorschriften und Regelungen aus. Schon jetzt herrsche bei Steuerberatern und Unternehmern großer Verdruss über den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuerregelungen. Die übergroße Mehrzahl der Unternehmen sei steuerehrlich und würde durch neue Maßnahmen zusätzlich belastet. Verbesserungsmöglichkeiten sehe man hingegen bei den Finanzverwaltungen der Länder. Eine bessere Zusammenarbeit und Vernetzung untereinander wäre der Grundstock für eine effektive Betrugsbekämpfung, hieß es. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sah noch "erhebliches Verbesserungspotenzial" in der Verwaltung. In diesem Bereich müsse man "finanziell und personell" aufstocken, anstatt die Unternehmen mit weiterer Bürokratie zu belasten. Hilfreich, so der ZDH, sei auch die Schaffung einer Bundeszentrale für Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Aus der Sicht von Werner Widmann vom rheinland-pfälzischen Finanzministerium funktioniert die Zusammenarbeit unter den Ländern schon recht gut, wenn es darum geht, die Täter zu ermitteln. Problematisch sei es hingegen, den Sachverhalt erst einmal zu ermitteln. Dies sei mit dem bestehenden System nicht effizient genug möglich.

Die bisherigen Gesetzesänderungen seien unzureichend, kritisierte auch der Bundesrechnungshof, der lediglich die Einführung der unangekündigten Umsatzsteuer-Nachschau als Erfolg bezeichnete. Alle sonstigen Rechtsänderungen hingegen hätten nicht gegriffen. Hauptproblem sei die föderale Struktur der Finanzverwaltungen, welche kaum geeignet sei, den Betrug zu bekämpfen. Gründe ein Unternehmer eine neue Gesellschaft, sei die Finanzverwaltung des Landes nicht über eventuelle Verfehlungen des Unternehmensgründers in anderen Bundesländern informiert. Hier könne ein Bundeszentralregister Abhilfe schaffen. Eine bundesweite zentrale Zuständigkeit der Steuerfahndung lehnt die Deutsche Steuergewerkschaft ab. Dies verkompliziere die Zusammenarbeit mit den örtlichen Finanzbehörden. Jedoch würde man die Schaffung einer Art "Bundeskriminalamt für Umsatzsteuerbetrug" begrüßen, ebenso wie die Anlage länderübergreifender Datensammlungen in spezifischer Form zum Zwecke der Steuerfahndung. Das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung erinnerte an den unerwarteten Einbruch der Umsatzsteuereinnahmen im Jahre 2001 durch stark gestiegenen Umsatzsteuerbetrug. Die danach ergriffenen Maßnahmen hätten die Lage immerhin stabilisiert, auch aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau-Regelung. Angesichts eines jährlichen Verlustes von schätzungsweise 18 Milliarden Euro durch Betrug könne man sich damit jedoch nicht zufrieden geben, so die Experten, die sich für die Schaffung einer Bundessteuerverwaltung aussprachen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_273/04
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