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279/2004
Stand: 15.11.2004
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Rechtssicherheit für die Drittmitteleinwerbung der Hochschulen schaffen

Recht/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Rechtssicherheit für die erlaubte Drittmitteleinwerbung der Hochschulen zu schaffen ist das Ziel eines Antrages der CDU/CSU-Fraktion (15/4144). Dazu sollen die erwünschten und zulässigen Fälle der Drittmitteleinwerbung und -Verwendung aus dem Geltungsbereich der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung nach dem Strafgesetzbuch herausgenommen werden. Nach Meinung der Union muss eine klare rechtliche Abgrenzung zwischen erlaubter Kooperation und strafwürdiger Korruption geschaffen werden, um die kontrollierte und geregelte Forschung zusammen mit der Industrie zu ermöglichen. Bund und Länder seien nicht mehr in der Lage, die Hochschulen über die Haushalte zu finanzieren. Um kostenintensive Forschung zu betreiben, seien die Hochschulen daher darauf angewiesen, Mittel auch von anderer Seite einzuwerben. Nur so könne Anschluss an die wissenschaftliche Weltspitze gehalten werden. Allerdings verbiete das Dienstrecht, Geschenke und Belohnungen zu fordern oder entgegen zu nehmen. Die Hochschulgesetze der Länder seien zwar flexibel, was die Verwaltung des Geldes angehe, sähen jedoch zwingend eine Anzeige des Forschungsvorhabens vor. Seit 1994 seien 1.700 Strafverfahren aufgrund dieser Vorschriften eingeleitet worden, so die Union. Diese Zahl mache deutlich, dass die Beteiligten dem Generalverdacht der Korruption ausgesetzt seien. In jüngster Zeit hätten sich zahlreiche Professoren mit Strafverfahren konfrontiert gesehen, bei denen ihnen weder Betrug noch Untreue oder Bestechlichkeit zur Last gelegt worden seien. Der Vorwurf habe vielmehr gelautet, sie hätten sich bei der Annahme und Verwendung der Drittmittel wegen Vorteilsannahme strafbar gemacht. Für die universitäre Spitzenforschung in Drittmittelprojekten müssten daher rechtlich verlässliche und einheitliche Bedingungen geschaffen werden. Die Abgeordneten empfehlen, die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches zu ändern und das Hochschulrecht der Länder durch den Erlass von Drittmittelrichtlinien zu ergänzen. Die Regierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gewünschte Rechtssicherheit schafft und dieses für den Wissenschafts- und Forschungsstandort "wichtige Instrument" auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage stellt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_279/03
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