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280/2004
Stand: 16.11.2004
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Zweiter Bericht zu Biometrie und Ausweispapieren vorgelegt

Inneres/Bericht

Berlin: (hib/WOL) Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat seinen zweiten Sachstandsbericht zum Thema "Biometrie und Ausweisdokumente - Technik, Leistungsfähigkeit, politische Rahmenbedingungen und rechtliche Ausgestaltung" vorgelegt (15/4000). Dabei handelt es sich um ein Technikfolgenabschätzungsprojekt des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). Danach haben die TAB-Wissenschaftler herausgefunden, dass die USA mit mehreren Gesetzen ihre Kontrollen in Richtung auf biometrisch gestützte Systeme hin intensiviert haben. Die acht größten Industrienationen (G 8) seien um eine weltweite Standardisierung bei internationalen Reisedokumenten bemüht. Auf EU-Ebene seien die erforderlichen politischen und rechtlichen Weichen für eine harmonisierte biometrische Nutzung in Ausweisdokumenten und Visa gestellt, und in Deutschland seien das Pass- und Personalausweisgesetz sowie das Ausländergesetz geändert worden. Der Bericht zeigt als "Momentaufnahme" die Einbringung zusätzlicher biometrischer Merkmale (Gesicht, Finger, Iris oder Hand) gegen Fälschung oder Missbrauch in derzeit bestehende Pilotprojekte und gibt eine Übersicht zu bereits implementierten Grenzkontrollanwendungen einzelner Staaten.

Auch wird der aktuelle Stand der Diskussion zur Leistungsfähigkeit und Eignung der jeweiligen Technologie zusammengefasst. Dokumentiert werden die Kosten der Verfahren, die je nach Modell von 22 Millionen Euro bis rund 700 Millionen Euro für die Erstausstellung und von rund 4,5 bis 600 Euro für die jährliche Aktualisierung erfordern. Erläutert werden auch die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung, die Gewährleistung des Datenschutzes und die Vorgaben zur Harmonisierung und weltweiten Anwendbarkeit. Dabei geht der Bericht auf die Problematik des Abgleichs durch Zentraldateien ein, die etwa für Bundesbürger nach derzeitigen Rechtsstand nicht zulässig sind, während eine zentrale Speicherung von (befristeten) Visapapieren für Besucher oder für Asylbewerber zulässig ist. Schließlich wird festgestellt, dass Europa und Deutschland in der Umsetzung der Biometrie bei Ausweisen und Visa zurückliegen. So gehöre Australien zu den 30 Staaten, die nur noch Personalausweise mit biometrischen Gesichtsinformationen des Ausweisinhabers ausgeben, oder Ägypten, das seit Januar 2001 seine 42 Millionen Bürger mit ID-Ausweiskarten ausgestattet hat, die mit biometrischem Fingerabdruck versehen sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_280/02
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