hib-Meldung
281/2004
Stand: 17.11.2004
Ombudsrat soll Grundsicherung für Arbeitsuchende begleiten
15/4123) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4007) mit. Seine Aufgabe werde
sein, aus den in der Praxis feststellbaren Entwicklungen
Schlussfolgerungen für das Verwaltungshandeln und die
gesetzlichen Regelungen zu ziehen und entsprechende Empfehlungen zu
geben. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe beschlossen, im
Etat 2005 für die Arbeit des Ombudsrates eine Million Euro zur
Verfügung zu stellen. Die Mitglieder des Rates erhielten keine
Vergütung, sondern lediglich eine Aufwandsentschädigung,
deren Höhe von der tatsächlichen Entwicklung abhänge
und noch nicht beziffert werden könne. Geplant sei, dem
Ombudsrat vier bis fünf Mitarbeiter mit verschiedenen
Qualifikationen zur Verfügung zu stellen und in der Nähe
des Ministeriums Büroräume zeitlich befristet bis 2005
anzumieten. Der Ombudsrat solle dem Wirtschaftsminister
regelmäßig berichten, heißt es. Für die
Bearbeitung von Bürgeranfragen und Petitionen werde er aber
nicht zuständig sein.
Berlin: (hib/VOM) Die Einführung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende soll von einem "Ombudsrat" begleitet werden, der
beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichtet
wird und aus drei "hervorgehobenen Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens" besteht. Dies teilt die Bundesregierung
in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_281/01