hib-Meldung
293/2004
Stand: 29.11.2004
Mehr als 2000 Durchsuchungen in diesem Jahr im Kosovo vorgenommen
15/4225) auf eine Kleine Anfrage der
FDP (15/4072) hervor. Diese Angaben gehen
auf der UN-Mission zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK)
unterstellte Einrichtungen zur Bekämpfung des organisierten
Verbrechens zurück. Deutschland stelle mit zurzeit 268
Polizisten nach den USA das zweigrößte Kontingent der
UNMIK-Polizei. Fünf deutsche Kriminalbeamte seien in den
Bereichen Ermittlung und Informationstechnologie eingesetzt. Die am
Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Kosovo
beteiligten Einrichtungen seien regional und institutionell einer
Reihe besonderer Herausforderungen ausgesetzt, so die Regierung
weiter. Das komplexe Geflecht der von Clanstrukturen dominierten
organisierten Kriminalität erschwere den Einsatz von
V-Personen. Die organisierte Kriminalität nutze zudem die
Durchlässigkeit der Grenzen des Kosovo. Die Einreise in das
Gebiet sei grundsätzlich visafrei möglich. Bei der
Strafverfolgung im Kosovo mache sich die "durch das Engagement der
Vereinten Nationalen begründete Vielfalt der Rechtssystems der
Mitgliedstaaten" bemerkbar. Die Bundesregierung setze sich im
Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für
kosovarische Richter für größere Effizienz bei der
Verbrechensbekämpfung und Rechtsprechung ein, so die
Regierung. Nach einer aktuellen Übersicht einer Einrichtung
des UNMIK stammten die im Kosovo identifizierten Opfer von
Menschenhandel zu fast der Hälfte aus Moldau, 22 Prozent der
Betroffenen stammten Rumänien und 14 Prozent aus der Ukraine.
Für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution im
Kosovo gebe es verschiedene Zeugenschutzprogramme. Zu den
Leistungen dieser Programme zähle insbesondere die Stellung
von Unterkunft und Versorgung, medizinische und psychologischer
Betreuung sowie Rechtsbeistand. In Einzelfällen könnten
die genannten Opfer eine neue Identität erhalten. Weiter teilt
die Regierung mit, im Kosovo gebe es derzeit noch keine
Ausländerrecht und damit auch nicht den Tatbestand des
"illegalen Aufenthaltrechts". Hinzu komme, dass die Ausübung
der Prostitution von Erwachsenen im Kosovo nicht strafbar
sei.
Berlin: (hib/BOB) In diesem Jahr wurden innerhalb des Kosovo
bislang 2.092 Durchsuchungen vorgenommen, 62 Anklagen erhoben und
67 Etablissements geschlossen. Dies geht aus der Antwort der
Bundesregierung (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/04