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293/2004
Stand: 29.11.2004
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Mehr als 2000 Durchsuchungen in diesem Jahr im Kosovo vorgenommen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/BOB) In diesem Jahr wurden innerhalb des Kosovo bislang 2.092 Durchsuchungen vorgenommen, 62 Anklagen erhoben und 67 Etablissements geschlossen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (15/4225) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4072) hervor. Diese Angaben gehen auf der UN-Mission zur Übergangsverwaltung des Kosovo (UNMIK) unterstellte Einrichtungen zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens zurück. Deutschland stelle mit zurzeit 268 Polizisten nach den USA das zweigrößte Kontingent der UNMIK-Polizei. Fünf deutsche Kriminalbeamte seien in den Bereichen Ermittlung und Informationstechnologie eingesetzt. Die am Kampf gegen die organisierte Kriminalität im Kosovo beteiligten Einrichtungen seien regional und institutionell einer Reihe besonderer Herausforderungen ausgesetzt, so die Regierung weiter. Das komplexe Geflecht der von Clanstrukturen dominierten organisierten Kriminalität erschwere den Einsatz von V-Personen. Die organisierte Kriminalität nutze zudem die Durchlässigkeit der Grenzen des Kosovo. Die Einreise in das Gebiet sei grundsätzlich visafrei möglich. Bei der Strafverfolgung im Kosovo mache sich die "durch das Engagement der Vereinten Nationalen begründete Vielfalt der Rechtssystems der Mitgliedstaaten" bemerkbar. Die Bundesregierung setze sich im Rahmen von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für kosovarische Richter für größere Effizienz bei der Verbrechensbekämpfung und Rechtsprechung ein, so die Regierung. Nach einer aktuellen Übersicht einer Einrichtung des UNMIK stammten die im Kosovo identifizierten Opfer von Menschenhandel zu fast der Hälfte aus Moldau, 22 Prozent der Betroffenen stammten Rumänien und 14 Prozent aus der Ukraine. Für die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution im Kosovo gebe es verschiedene Zeugenschutzprogramme. Zu den Leistungen dieser Programme zähle insbesondere die Stellung von Unterkunft und Versorgung, medizinische und psychologischer Betreuung sowie Rechtsbeistand. In Einzelfällen könnten die genannten Opfer eine neue Identität erhalten. Weiter teilt die Regierung mit, im Kosovo gebe es derzeit noch keine Ausländerrecht und damit auch nicht den Tatbestand des "illegalen Aufenthaltrechts". Hinzu komme, dass die Ausübung der Prostitution von Erwachsenen im Kosovo nicht strafbar sei.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_293/04
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