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299/2004
Stand: 02.12.2004
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Patentierung von Computerprogrammen "effektiv begrenzen"

Recht/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Bei Maßnahmen zur Reform des Schutzes geistigen Eigentums bei Computerprogrammen sowie im informationstechnischen Bereich soll die Bundesregierung verstärkt standort-, wettbewerbs- und innovationspolitische Aspekte berücksichtigen. Ferner muss sie die besonderen Entwicklungsbedingungen und spezifischen Merkmale von Computerprogrammen beachten. Dies fordern alle vier Fraktionen in einem Antrag (15/4403). Sie begründen ihr Anliegen mit einer immer größer werdenden Bedeutung von informationstechnischen Lösungen in einer globalen Wissens- und Informationsgesellschaft und einer zunehmend wissensbasierten Weltwirtschaft. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung leistungsfähiger, kostengünstiger, verlässlicher und nicht zuletzt sicherer Computerprogrammen oder Software werde zu einem kritischen Faktor des deutschen Innovationssystems. Getragen würde die dynamische Entwicklung der deutschen wie der europäischen Softwarebranche insbesondere auch durch kleine und mittlere Unternehmen. SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fordern deshalb, die Regierung müsse den begonnen Dialog mit solchen Softwareunternehmen fortsetzen und intensivieren. Sie müsse ihre Bemühungen zur verbesserten Information insbesondere kleiner und mittlerer Firmen über die Chancen einer aktiven Patentpolitik weiter führen.

Alle vier Fraktionen verweisen auf den Vorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2002 zu Richtlinien des europäischen Parlamentes und des Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierten Erfindungen. Am 18. Mai habe sich der Rat der EU mit Zustimmung der Bundesregierung auf einen gemeinsamen Standpunkt einigen können. Das Europäische Parlament habe am 24. September wesentliche Änderungen beschlossen. Der Bundestag teile die Überzeugung, dass technische Erfindungen auch dann, wenn sie Softwarekomponenten enthielten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein müssten. Gleichwohl sei das Parlament zu der Auffassung gelangt, dass der gegenwärtige Meinungstand zum Richtlinienentwurf auf europäischer Ebene bisher "für zentrale Fragen keine hinreichenden Lösungen" aufweise. Deshalb sei darauf hinzuwirken, dass in den weiteren Beratungen unter anderem der Richtlinienentwurf dahingehend geändert werde, dass die Definition des technischen Beitrags konkreter gefasst und eine Definition des Begriffs "Technik" aufgenommen wird, die sich an der Technikdefinition des Bundesgerichtshofes orientiert. Schon durch die Definition müsse sichergestellt werden, dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen nicht patentiert werden können, meinen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_299/07
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