hib-Meldung
302/2004
Stand: 06.12.2004
Regierung sieht keinen Handlungsbedarf bei der Gütergemeinschaft
15/4292) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4194) hervorgeht, handelt es
sich bei der Gütergemeinschaft um einen vertraglichen
Güterstand, den einzugehen die Ehegatten nicht gezwungen
seien. Zudem würden sie vor der Begründung eines
vertraglichen Güterstands durch den Notar umfassend über
die rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt. Auch sieht die
Regierung keine besonderen Probleme bei der Auseinandersetzung der
Gütergemeinschaft. Den Ehegatten stehe es frei, individuell
auf ihre Situation besser passende Regelungen als die Paragrafen
1475 bis 1481 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu vereinbaren.
Weder steuerlich noch versicherungsrechtlich seien nachteilige
Folgen aus der Gütergemeinschaft zu erkennen. Auch
ergäben sich aus ihr keine unmittelbaren Auswirkungen für
die Zurechnung der von den Ehegatten erzielten Einkünfte. Die
aus der Wahl der Gütergemeinschaft folgenden
Vermögensverschiebungen, die eventuell zum Ausschluss von
Pflichtteilsergänzungsansprüchen oder zur
Unpfändbarkeit einzelner Gegenstände führen
können, müssen nach Auffassung der Regierung von den
Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern der Ehegatten
grundsätzlich hingenommen werden. Eine Missbrauchsgefahr sei
nicht zu erkennen, heißt es weiter. Die Ehegatten
könnten weder über ihren Anteil am Gesamtgut noch
über einzelne Gegenstände verfügen, die zum
Gesamtgut gehören.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf,
was die Gütergemeinschaft, also die Bildung eines
gesamthänderisch gebundenen gemeinschaftlichen Vermögens
der Ehegatten, betrifft. Wie aus ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_302/01