hib-Meldung
304/2004
Stand: 08.12.2004
Umschulung in Gesundheitsfachberufen gewährleisten
15/4414) vorgelegt. Hintergrund ist,
dass mit dem Wegfall einer Ausnahmeregelung in diesem Gesetz ab
2005 Umschulungen nur noch zwei Jahre lang gefördert werden
können. Die Förderung werde nur ausgezahlt, wenn die
Finanzierung des erforderlichen dritten Ausbildungsjahres vor
Umschulungsbeginn gesichert ist. Aufgrund der ungelösten
Fragen zur Anschlussfinanzierung und der fehlenden
Möglichkeit, die Alten- und Krankenpflegeausbildung generell
auf zwei Jahre zu verkürzen, seien Umschulungen in diesen
Berufen nicht mehr gewährleistet, heißt es in dem
Entwurf. Ziel sei es daher, das Umschulungsprogramm wie bisher
fortzusetzen und dadurch den notwendigen Bedarf an
Pflegefachkräften zu decken. Der Bundesrat appelliert
gleichzeitig an die Bundesagentur für Arbeit, das
langjährige Fördervolumen dafür wieder herzustellen.
Die Haushaltslage der Länder lasse es nicht zu, die Mittel
für die Schulkosten zu erhöhen. In der Altenpflege seien
2002/03 bundesweit rund 58 Prozent aller Ausbildungen als
Weiterbildungen gefördert worden. Die Länderkammer
fordert daher, die bis Ende 2004 befristete Ausnahmeregelung im
Sozialgesetzbuches aufzuheben. Die Bundesregierung lehnt die
Initiative in ihrer Stellungnahme ab. Seit 1998 sei festgelegt,
dass die Dauer geförderter Weiterbildungen im Vergleich zur
Erstausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt sein
müsse. Wenn eine solche Verkürzung aufgrund bundes- oder
landesgesetzlicher Regelungen ausgeschlossen ist, könnten bis
zu zwei Dritteln der Weiterbildung gefördert werden, wenn
schon zu Beginn die Finanzierung für die gesamte
Umschulungsdauer gesichert sei. Dabei müsse
berücksichtigt werden, dass durch den Vorrang des von der
Bundesagentur für Arbeit gezahlten Unterhaltsgeldes
gegenüber der Ausbildungsvergütung in der
Altenpflegeausbildung die Ausbildungsträger bereits erheblich
entlastet würden. Die Finanzierung des dritten
Umschulungsjahres hänge maßgeblich davon ob, ob die
Schulkosten von den Ländern übernommen werden, so die
Regierung. Die Länder müssten ihrer Verantwortung
für eine bedarfsgerechte Pflegeinfrastruktur durch eine
verlässliche Schulkostenfinanzierung gerecht werden,
heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat will für Umschulungen in
Gesundheitsfachberufen mit dreijähriger Ausbildungszeit
weiterhin eine dreijährige Förderung ermöglichen.
Dazu hat er einen Gesetzentwurf zur Änderung des
Sozialgesetzbuches (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_304/04