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310/2004
Stand: 15.12.2004
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Kritik am Innenminister wegen Verlagerung der Birthler-Behörde

Innenausschuss

Berlin: (hib/WOL) Abgeordnete aus allen Fraktionen haben am Mittwochmittag in der Sitzung des Innenausschusses Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zum Teil heftig für das Verfahren kritisiert, auf Grund dessen künftig die Zuständigkeit über die Stiftung Aufklärung sowie über die Stasiunterlagenbehörde ab 1. Januar 2005 der Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstellt sein wird. Kritik am anwesenden Bundesminister wurde auch wegen der Nichtbeteiligung und Nichtachtung des Parlaments in dieser Frage geübt. Dabei bezogen sich die Abgeordneten wiederholt auf den Paragrafen 35 des Stasiunterlagengesetzes, wonach die so genannte Birthler-Behörde entsprechend einem Beschluss des Bundestages beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist. Dies machte auch die FDP geltend, die in einem Antrag einen persönlichen Bericht des Ministers gefordert hatte, dem dieser nachkam. Die Union unterstrich bei ihrer Kritik auch die "Gutsherrenart", mit der der Innenminister sein Verfahren durchgeführt habe. Sie verlangte Respekt vor dem Parlament und regte dringend an, die Umorganisation zunächst nicht durchzuführen, sondern noch einmal eingehend zu prüfen. Die SPD erklärte, man sei durchaus in der Lage, Inhalt und Verfahren eines Vorgangs zu trennen, das gezeigte Vorgehen sei dennoch schärfstens zu verurteilen. Bündnis 90/Die Grünen sprachen ironisch davon, dem Bundesinnenminister sei es hervorragend gelungen, ein Zerreden über beabsichtigte Veränderungen zu verhindern. Schwerwiegende Probleme durch die neue Lage sehe man freilich nicht, da die Stasiunterlagenbehörde als unabhängige Einrichtung unverändert bleibe und lediglich die Dienstaufsicht wechsle. Schily erwiderte, er bedauere eine zum Teil beachtliche Rechtsunkenntnis der Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen. Entscheidungen der vorliegenden Art oblägen allein dem Bundeskanzler. Eine Neuordnung der Regierungsbehörden sei daher auch innerhalb einer Legislaturperiode legitim und möglich. Einer Änderung der Rechtsvorschriften bedürfe es dazu nicht. Der Minister zitierte, "wenn eine Behörde des Bundes vom Zuständigkeitsbereich einer obersten Bundesbehörde überführt wird, so gehen auch die Befugnisse auf die andere, neue oberste Bundesbehörde über".
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_310/02
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