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313/2004
Stand: 16.12.2004
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Folgen der Standortschließungen der Bundeswehr mildern

Haushalt/Anträge

Berlin: (hib/MIK) Mit den Folgen der Standortschließungen der Bundeswehr und dem angekündigten Truppenabbau der amerikanischen Streitkräfte in Deutschland beschäftigen sich zwei Anträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/4520) und der CDU/CSU-Fraktion (15/4531). Dabei fordert die Koalition in ihrem Antrag "Bewältigung der Konversionslasten durch gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen" die Bundesregierung unter anderem auf, die von Standortschließungen betroffenen Landes- und Kommunalbehörden frühestmöglich über den konkreten Zeitplan der einzelnen Umsetzungen zu unterrichten und sie möglichst schon vor der Freigabe über die durch die militärische Nutzung verursachten Altlasten zu unterrichten. Zudem soll die Regierung die in der Praxis bewährten Verwertungsmodelle auch künftig anwenden. Dazu zählt die Fraktion unter anderem die Möglichkeit, dass die Kommunen die Flächen zum derzeitigen Verkehrswert vom Bund erwerben und sie anschließend selbstständig vermarkten können. Weitere Verwertungsmodelle seien unter anderem der Verkauf an private Investoren und die Möglichkeit, dass der Bund weiterhin Eigentümer bleibt und die Kommunen die Erschließung und Entwicklung durchführen sollten. Auch die Union weist in ihrem Antrag "Konversionsregionen stärken - Verbilligte Abgabe von zu Verteidigungszwecken nicht mehr benötigten Liegenschaften ermöglichen" auf die gravierenden Folgen der Standortschließungen hin. Mit dem teilweise erheblichen Personalabbau bei Streitkräften und Verwaltung sei ein erheblicher Verlust an Kaufkraft verbunden, heißt es weiter. Deshalb fordert die Union die Bundesregierung auf, die Möglichkeit zu schaffen, dass von der Bundeswehr und den alliierten Streitkräften freigegebenen Liegenschaften mit einem erheblichen Abschlag vom vollen Wert, gegebenenfalls zu einem symbolischen Preis, mit Wertsteigerungsklausel an die betroffenen Länder, Kreise und Gemeinden oder ansiedlungswillige Investoren veräußert werden können.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_313/04
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