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316/2004
Stand: 20.12.2004
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Frist für die Umrüstung von Rheinschiffen wird gestrichen

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die ursprünglich geplante Frist für die Umrüstung von bereits auf dem Rhein fahrenden Schiffen auf den so genannten Zwei-Abteilungsstatus bis zum Jahr 2045 wird gestrichen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4449) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4201) mit. Der Zwei-Abteilungsstatus (eine Art "Schiff im Schiff" aus Sicherheitsgründen) werde damit nur noch für neue Schiffe sowie bei größeren Um- oder Ersatzbauten gefordert. Dies bedeute eine deutliche Kostenentlastung für die Rheinschiffer ohne nennenswerte Abstriche bei der Sicherheit für die Fahrgäste, heißt es in der Antwort. Die Anfrage der FDP hatte sich auf die laufenden Verhandlungen zur Novelle der Rheinschiffsuntersuchungsordnung bezogen, wonach Hochseestandards auf Binnenfahrgastschiffe übertragen werden sollten. Danach sollten alle Schiffe, die den Zwei-Abteilungsstatus nicht erfüllen, ab 2010 Rettungsflösse und Schwimmwesten für alle zugelassenen Fahrgäste mitführen. Die Regierung weist nun darauf hin, dass die Rettungsflösse nicht mehr gefordert würden. Mit ihrer Intervention bei den letzten Sitzungen der Gremien der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat die Regierung nach eigener Darstellung im Sinne des Bundesrates gehandelt. Der Zwei-Abteilungsstatus ist nach Regierungsangaben auf Empfehlung von Sachverständigen in die Rheinschiffsuntersuchungsordnung aufgenommen worden. Einer der wichtigsten Gründe sei dabei gewesen, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einer Kollision ein Querschott zu treffen, nicht wesentlich kleiner sei als bei einem Aufprall zwischen zwei Schotten. Im Übrigen sei der Zwei-Abteilungsstatus nicht generell zwingend vorgeschrieben. So seien nur Neubauten oder bestehende Schiffe bei größeren Umbauten im Schottenbereich und zum anderen auch dort nur ab 45 Meter Länge oder bei mehr als 250 Passagieren zwingend betroffen. Untersuchungen zeigten, dass die Gewichtszunahme dadurch für größere Schiffe deutlich unter zehn Prozent liegen sollte und der Tiefgang sich um wenige Zentimeter verändern könnte. Zur Zahl der Verkehrsunfälle von 1993 bis 1997 auf deutschen Flüssen berichtet die Regierung, bei 1.588 betroffenen Schiffen sei in 842 Fällen kein Schaden entstanden. Vier Schiffe seien gesunken, 167 Mal sei ein schwerer und 574 ein leichter Schaden festgestellt worden. Seit 1990 hätten sich rund 30 größere Unfälle mit Personenschaden ereignet, bei denen etwa 150 Menschen verletzt worden seien. Die Ursachen seien häufig Kollisionen, aber auch Feuer gewesen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_316/06
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