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318/2004
Stand: 22.12.2004
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"Teilweise bedenklicher" Anteil von Rückständen in Obst und Gemüse

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Bei Obst und Gemüse deutscher Herkunft (Birnen, Erbsen, Johannisbeeren und Kopfsalat) sind in den Jahren 2002 und 2003 überdurchschnittlich häufig die Rückstandshöchstmengen überschritten worden. Zu den Rückständen zählten auch Pflanzenschutzmittel, so die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4466) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4006). Trotz des "teilweise bedenklichen" Anteils an Überschreitungen von Rückstandshöchstmengen bei einzelnen Lebensmitteln gebe es wegen der kalkulierten Sicherheitsabstände, von Einzelfällen abgesehen, keine Hinweise darauf, dass der Verzehr von Obst und Gemüse mit gesundheitlichen Schäden einhergehen könnte. Die Regierung beruft sich dabei auf Angaben des von Bundesverbraucherschutzamt regelmäßig veröffentlichten Lebensmittelmonitoring-Berichts und auf Berichte über die Kontrolle von Rückstandshöchstmengen an die Europäische Kommission.

Die Regierung weist daneben darauf hin, Pflanzenschutzmittel würden im Zulassungsverfahren umfassend auf ihre Unbedenklichkeit im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen geprüft. Nicht für alle Kulturen insbesondere des Obst- und Gemüsebaus stehe eine ausreichende Palette solcher Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen zur Verfügung. Um diese Lücken zu schließen, würden sowohl seitens der Zulassungs- und Bewertungsbehörden des Bundes und der Länder als auch von der Pflanzenschutzmittel herstellenden Industrie und den Anbauverbänden "große Anstrengungen" unternommen, um die regionale Produktion der betreffenden Kulturen in Deutschland weiterhin zu ermöglichen. Hierzu gehöre auch, dass für die Fälle, in denen nichtchemische Pflanzenschutzverfahren nicht verfügbar oder nicht praktikabel seien, zugelassene chemische Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_318/08
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