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001/2005
Stand: 03.01.2005
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Regierung: Zuschlagsfreies Nachlösen von Fahrkarten für Behinderte ausweiten

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antwort

Berlin: (hib/BES) Die Bundesregierung spricht sich für eine Erweiterung der Möglichkeit des zuschlagsfreien Nachlösens von Fahrkarten für Behinderte aus. Sie würde eine Ausweitung der bestehenden Regelung, die in den Zügen der Deutschen Bahn AG (DB AG) für blinde Menschen bereits gilt, begrüßen, schreibt sie in ihrer Antwort (15/4581) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4455). Allerdings sei dies eine freiwillige Leistung der DB AG. Die Bundesregierung habe darüber schon mit der Bahn und den Verbänden behinderter Menschen Gespräche geführt. Die DB AG prüfe derzeit, ob im Fernverkehr die Regelung auf alle blinden und sehbehinderten Menschen, Rollstuhlfahrer und andere außergewöhnlich gehbehinderte Menschen ausgeweitet werden kann, heißt es weiter. Zu den Auswirkungen des finanziellen Ausgleichs an die Verkehrsbetriebe in den vergangenen zehn Jahren schreibt die Regierung, die Gesamtaufwendungen der Erstattungen von Bund und Ländern im Nah- und Fernverkehr seien zwischen 1993 und 2003 um fast ein Drittel von rund 447 Millionen Euro auf rund 571 Millionen Euro gestiegen. Aufgrund der geplanten Neuregelungen im Erstattungsverfahren erwartet die Regierung für 2006 allerdings Einsparungen für den Bund in Höhe von rund 10 Millionen Euro. Für die Länder könnten keine konkrete Zahlen genannt werden, so die Antwort weiter, da das Verhältnis von pauschalem und individuellem Abrechnungsverfahren und damit die Wirkung der Maßnahmen von Land zu Land unterschiedlich sei. Grundsätzlich stünden die Erstattungsleistungen von Bund und Ländern im Verhältnis ein Drittel zu zwei Dritteln zueinander.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_001/03
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