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003/2005
Stand: 04.01.2005
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Negativer Wettbewerbsentwicklung durch das Postmonopol entgegen wirken

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SAD) Sowohl der Telekommunikations- als auch der Postbereich sollen zunehmend dem Wettbewerb geöffnet werden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (15/4584) zum Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation - Zementierung des Postmonopols" hervor. Die Bundesregierung teile die Auffassung, dass eine Verlängerung der gesetzlichen Exklusivlizenz für die Deutsche Post AG ab 2008 nicht erforderlich erscheint. Im Telekommunikationsbereich habe es bereits mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes von 1996 Änderungen gegeben. So habe künftig nicht mehr der nationale Gesetzgeber darüber zu entscheiden, welche Märkte aus der sektorspezifischen Regulierung entlassen werden können. Im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt und gegebenenfalls mit Zustimmung der Europäischen Kommission treffe die Regulierungsbehörde die Entscheidung darüber, welche Märkte für eine Regulierung in Betracht kommen. Dies wäre unter anderem der Fall, wenn ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über beträchtliche Marktmacht verfügten. Darüber hinaus soll die Monopolkommission künftig alle zwei Jahre in einem Gutachten unter anderem der Stand und die absehbare Entwicklung des Wettbewerbs beurteilen und der Frage nachgehen, ob nachhaltig wettbewerbsorientierte Telekommunikationsmärkte bestehen. Im Postbereich weise der Titel "Zementierung des Postmonopols" weiterhin auf eine negative Einschätzung der Wettbewerbsentwicklung hin, so die Bundesregierung. Die Kommission sehe die Ursache in der Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG und nehme dadurch, so die Bundesregierung, erneut juristische Bewertungen vor. Um Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, begrüßt die Bundesregierung einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission, der eine steuerliche Gleichbehandlung von Postdienstleistern einzuführen suche. Die Bundesregierung sieht sich nach eigener Auffassung jedoch gehalten, der Aufforderung des Bundestages zu folgen und den Richtlinienvorschlag auf EU-Ebene abzulehnen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_003/09
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