hib-Meldung
006/2005
Stand: 06.01.2005
Kennzeichnungspflicht bei bestimmten Fermentationsprodukten befürwortet
15/4594) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4444) weist die Regierung
daraufhin, dass nach EU-Verordnung alle Lebensmittel und
Futtermittel kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie gentechnisch
veränderte Organismen (GVO) enthalten. Die Verordnung
unterscheide nicht danach, ob das Lebens- oder Futtermittel aus
einer gentechnisch veränderten Pflanze, aus einem gentechnisch
veränderten Tier oder aus einem gentechnisch veränderten
Mikroorganismus hergestellt wurde. Im Weiteren vertritt die
Regierung die Ansicht, dass die Hersteller von
Fermentationsprodukten die Natur der eingesetzten Mikroorganismen
kennen. Eine entsprechende Kennzeichnungspflicht sei für sie
in ähnlicher Weise machbar wie für Erzeuger anderer aus
GVO hergestellter Produkte, bei denen die gentechnische
Veränderung des Ausgangsmaterials nicht nachgewiesen werden
kann. Auf die Frage, wie sie eine solche Kennzeichnungspflicht
überwachen wolle, antwortet die Bundesregierung, das EU-Recht
sehe ein System der Rückverfolgbarkeit vor. Wenn ein
gentechnisch veränderter Organismus im Endprodukt nicht
analytisch nachgewiesen werden könne, hätten die
Überwachungsbehörden die Möglichkeit, dazu Dokumente
bei den Herstellern und Händlern einzusehen. Die Regierung
räumt allerdings ein, dass eine solche Dokumentenkontrolle in
anderen Mitgliedsstaaten dann erschwert wird, wenn keine
entsprechenden Unterlagen geführt oder weitergegeben werden.
Gegenwärtig berate man mit den EU-Mitgliedsstaaten, wie
angesichts der unterschiedlichen Auslegung und der daraus
resultierenden Probleme bei der Überwachung der Kennzeichnung
weiter vorgegangen werden solle.
Berlin: (hib/SAS) Fermentationsprodukte wie Käse, zu deren
Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet
wurden, die aber im Endprodukt nicht nachgewiesen werden
können, sollten nach Ansicht der Bundesregierung in die
Kennzeichnungspflicht nach europäischem Recht einbezogen
werden, weil bei ihnen sonst keine vorsorgende
Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird. In ihrer Antwort
(Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_006/04