hib-Meldung
007/2005
Stand: 07.01.2005
Landwirtschaftliche Rentenbank sagt Fördermittel über 33,6 Millionen Euro zu
15/4606) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/4564) klar, dass in 2003 von
21 Anträgen 17 positiv beschieden und vier abgelehnt worden
sind. Insgesamt belaufe sich das zugesagte Fördervolumen
für den Zeitraum 2000 bis 2003 auf 33,6 Millionen Euro. Zum
Zeitpunkt der Antwort seien für das Jahr 2004 bereits vier
Anträge genehmigt, über die anderen sei noch nicht
entschieden worden. Die genehmigten Finanzierungsanträge
für 2003 und 2004 beträfen ein Darlehensvolumen von 19,9
Millionen Euro, auf die abgelehnten Anträge entfalle ein
Darlehensvolumen von 2,5 Millionen Euro. Für die
Bundesregierung besteht kein Zweifel daran, dass eine rechtliche
Grundlage für die Überführung des
Zwecksvermögens der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) in
den Bundeshaushalt besteht. Nicht das
Entschuldungsabwicklungsgesetz - wie von der FDP in ihrer Anfrage
behauptet - biete dafür die gesetzliche Grundlage, sondern das
Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank. Die Fraktion
hatte darauf verwiesen, dass das Entschuldungsabwicklungsgesetz
durch einen Artikel aufgehoben worden sei und deshalb die
Überführung des Zweckvermögens oder von Teilen des
Zweckvermögens in den Bundeshaushalt jeglicher rechtlicher
Grundlage entbehre. Befürchtet hatte sie auch, dass wegen der
Überführung des Zweckvermögens in den Bundeshaushalt
Förderanträge von Landwirten an die LR deshalb abgelehnt
werden könnten. Auf die Frage der Abgeordneten, wie viel vom
Eigenkapital der Landwirtschaftlichen Rentenbank durch
Förderzusagen gebunden sei, entgegnet die Bundesregierung,
dass die Förderzusagen aus dem Zweckvermögen
grundsätzlich nicht im Zusammenhang mit der Höhe des
Eigenkapitals der LR stünden. Beurteilt werde die
Modellhaftigkeit einer zu fördernden Investition. Wenn diese
bejaht werde, erfolge eine Kreditzusage der LR gegenüber der
Hausbank des Investors. Im Weiteren stuft die Regierung eigenen
Angaben zufolge Vorhaben als modellhaft ein, die nicht mehr im
Bereich der klassischen Forschung und Entwicklung liegen, aber auch
noch nicht dem Stand der Technik sowie organisatorischen und
finanzierungstechnischen Standards entsprechen. In den vergangenen
Jahren hätten die Schwerpunkte der Förderung in den
Bereichen erneuerbarer Energien, Verbesserung des Tierschutzes
sowie Verbesserung der Energieeffizienz im Gartenbau gelegen.
Berlin: (hib/SAS) Zur Situation der Förderanträge auf
Finanzierung aus Mittel des Zweckvermögens der
Landwirtschaftlichen Rentenbank in 2003 und 2004 stellt die
Regierung in ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_007/01