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009/2005
Stand: 11.01.2005
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Deutschland duldet Luftraumüberwachung durch Schweizer Flugsicherung

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/ELR) Die schweizerische Flugsicherung Skyguide darf weiterhin ohne Rechtsgrundlage deutsche Hoheitsrechte in Anspruch nehmen, die noch auf Absprachen aus den fünfziger Jahren beruhen. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (15/4528) hin. Solange etwa die Flugsicherungsverfahren unverändert bleiben, sei es Skyguide erlaubt, Flugsicherungsaufgaben in der süddeutschen Grenzregion wahrzunehmen. Der Luftraum werde bereits jahrelang durch Anflüge zum und Abflüge vom Flughafen Zürich genutzt. Der im Jahr 2001 abgeschlossene Staatsvertrag sei von der Schweiz wegen der Regelungen zur Nutzung des süddeutschen Luftraums nicht ratifiziert worden. Inzwischen liefen jedoch vorbereitende Gespräche für die Aufnahme neuer Verhandlungen zum Abschluss eines Staatsvertrages, der nur die Wahrnehmung der Flugsicherung durch Skyguide regeln soll. Gründe für die Erlaubnis, in Zukunft die Schweiz Flugsicherungsaufgaben in Süddeutschland übernehmen zu lassen, seien sowohl die Grenznähe des Flughafens Zürich als auch das Ausmaß der betroffenen Lufträume. Eine Gefährdung der deutschen Bevölkerung durch das Ablassen von Treibstoff liege laut wissenschaftlichen Untersuchungen nicht vor. Eine stärkere Belastung der Anwohner ist nach Angaben der Regierung durch streng geregelte Nutzungsvorschriften des süddeutschen Luftraumes nicht gegeben.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_009/01
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