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009/2005
Stand: 11.01.2005
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Schlichtungsstelle Mobilität hat positive Wirkungen

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die vom Verkehrsclub Deutschland und dem Bundesverbraucherschutzministerium getragene Schlichtungsstelle Mobilität hat sowohl für den einzelnen Fahrgast als auch für den öffentlichen Personenfernverkehr insgesamt positive Wirkungen. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4617) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/4545) fest. Die Schlichtungsstelle sei ein Mittel, die Attraktivität des öffentlichen Personenfernverkehrs zu verbessern. Außergerichtliche Streitbeilegungen steigerten die Zufriedenheit der Kunden und nutzten damit sowohl dem einzelnen Reisenden als auch den anbietenden Verkehrsträgern. Die Verkehrsunternehmen seien im Interesse der Kundenbindung bestrebt, Beschwerden kundenfreundlich zu bearbeiten. Trotzdem wendeten sich zahlreiche Kunden mit unterschiedlichen Beschwerden am Verbraucherorganisationen und Behörden. Dies zeige, dass es neben den Managementsystemen der Unternehmen auch weiteren Bedarf gebe. Die Regierung prüft nach eigener Aussage zurzeit, welche Maßnahmen aufgrund eines Bundestagsbeschlusses für eine Qualitätsoffensive im öffentlichen Personenverkehr zu ergreifen sind. Dazu habe sie in einem Forschungsvorhaben ein Gutachten vergeben, das Vorschläge für eine gesetzliche Verbesserung der Fahrgastrechte prüfen wird. Die Schlichtungsstelle solle den Dialog zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen fördern und dann einen Schlichtungsvorschlag machen, wenn sie sich in einem Beschwerdefall nicht einigen konnten. Der Schlichtungsvorschlag sei weder für das Unternehmen noch für den Fahrgast bindend. Die Schlichtungsstelle werde die Unternehmen regelmäßig über Art und Anzahl der Kundenbeschwerden informieren. Derzeit werde ein Beirat geschaffen, der die Arbeiterschlichtungsstelle begleitet. Darin sollen Vertreter der Verkehrsträger, der Verbraucherorganisationen, der Bundesregierung sowie Neutrale vertreten sein. Die Schlichtungsstelle wird laut Regierung mit bis 1,42 Millionen Euro gefördert, von denen 465,31 Millionen Euro auf das Jahr 2006 entfallen. Die Personalkosten beliefen sich auf knapp eine Million Euro. Die Regierung fördere das Projekt in der dreijährigen Startphase. Bereits während der Projektphase werde eine anteilige Finanzierungsbeteiligung der Verbände und Verkehrsunternehmen angestrebt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_009/03
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