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Stand: 31.05.2001
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Vorsitzende des Familienausschusses zur Debatte über "Gentechnik"

Die Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Christel Riemann-Hanewinckel, MdB, erklärt zur Debatte "Gentechnik" im Deutschen Bundestag am 31.05.2001:


Bei der Debatte um die Möglichkeiten der Gentechnik sind viele Fragen zu beantworten:

Wie soll menschliches Leben aussehen, gibt es unterschiedlich wertvolles Leben? Welche Andersartigkeit, welche Abweichung von der Norm akzeptiert die Gesellschaft, was ist erlaubt an Eingriffen und wie hundertprozentig muss "Gesundheit" sein?

Wir müssen uns auch der Fragen stellen, wer diese Entscheidungen trifft. Sicher können wir dies nicht allein der Medizin und der Forschung überlassen oder Entscheidungen am Wettbewerbszwang orientieren. Ich meine, dass wir eine breite gesellschaftliche Debatte brauchen - in der Politik, mit den Betroffenen und in der Wissenschaft - und ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag heute ein deutliches Signal für die Notwendigkeit dieser Diskussion und Entscheidungsfindung gibt.

Wenn ich mir die Situation ansehe, in die werdende Eltern schon heute in Deutschland kommen, habe ich den Eindruck: eine Schwangerschaft ist heute weniger eine Normalität als Risiko bis Krankheit! Schwangere haben sich zahllosen pränatalen diagnostischen Untersuchungen zu unterziehen, über die sie oft nicht einmal aufgeklärt werden. Die Untersuchungen dienen in der Mehrzahl nicht der Heilung und Behandlung der werdenden Mutter oder des Fötus, sondern dem Erkennen von Schäden beim Fötus mit der Konsequenz seiner möglichen Abtreibung - wie etwa die Untersuchung zum Erkennen des Down-Syndroms. Mütter bzw. Eltern haben oft keine Chance, sich mit dem zu erwartenden Krankheitsbild auseinander zu setzen, weil vor der Beratung bzw. Überweisung an eine Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe das Terminangebot für eine Abtreibung steht. Damit wird indirekt aus medizinischer Sicht deutlich gemacht: "Nicht solch ein Kind in dieser Gesellschaft!"

Die Präimplantationsdiagnostik geht meines Erachtens noch weiter. Sie reduziert auf die Frage, ob die Qualität des Embryos reicht zum Einpflanzen oder nicht. Die potenziellen Eltern haben diesen Konflikt ohne das Erleben von Schwangerschaft zu entscheiden. Damit wird aus meiner Sicht die Entscheidung entpersonalisiert. Nicht das Kind steht im Vordergrund, sondern der Wille der Eltern nach einem gesunden Kind. Der Ärztinnenbund und der Behindertenrat haben sich gegen PID ausgesprochen. Ich tue das auch, denn Behinderung und Krankheit mindern nicht den Wert des Lebens. 1994 haben wir in Artikel 3 des Grundgesetzes verankert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das gilt für mich auch im Reagenzglas.

Die PID ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar. Das menschliche Leben ist nicht in bestimmten, gewünschten Arten und Weisen zu haben. Es ist immer unterschiedlich in seinen Möglichkeiten, Fähigkeiten, Schönheiten. Und: es ist immer unterscheidbar zu anderen Werten.

Menschenwürde ist deshalb nicht gebunden an eine bestimmte Art von Gesundheit oder Krankheit. Sie ist nicht mit der Freiheit der Forschung verrechenbar - und auch nicht aufrechenbar gegen das Bruttosozialprodukt, Arbeitsplätze oder Gewinne.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010531
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