Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > Pressemitteilungen > 2001 >
Stand: 18.06.2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Gericht: Heimliche Filmaufnahmen waren rechtswidrig

Zu der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und den Journalisten Ulrich Meyer und Martin Lettmayer erklärt der Sprecher des Deutschen Bundestages:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat es als rechtswidrig angesehen, dass der Journalist Lettmeyer heimlich in Toiletten des Reichstagsgebäudes Filmaufnahmen über angebliche Kokainspuren gemacht hat. Das Gericht hat allerdings das von Bundestagspräsident Thierse gegen Lettmeyer sowie den verantwortlichen Redakteur einer entsprechenden Fernsehsendung, Meyer, ausgesprochene einjährige Hausverbot mit der Begründung aufgehoben, das rechtswidrige Verhalten der beiden Journalisten rechtfertige dies nicht. In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob angebliche Spuren von Kokain im Reichstagsgebäude festgestellt wurden.

906 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0106181
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
Herausgeber

Deutscher Bundestag
PZ 1 - Referat Presse/Rundfunk/Fernsehen
Wilhelmstraße 65
11011 Berlin
Fernruf: (030) 227-37171
Fax: (030) 227-36192