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Stand: 14.12.2001
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Rücksicht auf Kinder im Verkehr Ergebnisse der Anhörung der Kinderkommission "Kinder und Verkehr"

"Nicht Kinder sondern Erwachsene müssen sich verkehrsgerecht verhalten, wenn die Straßen für unsere Kinder sicherer werden sollen", fordert der Vorsitzende der Kinderkommission, Klaus Haupt, MdB (FDP). "Die Anhörung hat gezeigt, dass von Kindern in erster Linie kindgerechtes und nicht verkehrsgerechtes Verhalten zu erwarten ist. Bis zum Alter von 8-10 Jahren ist von Kindern als Fußgänger und bis zum Alter von 13-15 Jahren von Kindern als Radfahrer nur altersbedingt eingeschränkt sicheres Verkehrsverhalten zu erwarten."

Zu der Thematik "Kinder und Verkehr" hat die Kinderkommission am 15. Oktober 2001 eine öffentliche Anhörung durchgeführt und diese nun intensiv ausgewertet. Ergebnis ist, dass von 1991 bis zum Jahr 2000 die Zahl der Unfälle mit Kindern deutlich zurückgegangen ist. Es hat sich erwiesen, dass verstärkte Unfallprävention Erfolge erzielt hat.

Im Rahmen der Verkehrserziehung hat die Anhörung indes gezeigt, dass bei Kindern durch Verkehrserziehung die kindliche Entwicklung nicht beschleunigt werden kann. Die kindliche Vorstellungswelt von Verkehr, in der z.B. das Auto mit seinen Scheinwerfern das Kind "sieht" und deshalb nicht als Gefahr erkannt wird, muss von Erwachsenen in ihr Handeln mit einbezogen werden. Kinder sind erst ab den genannten Altersgrenzen in der Lage, im Verkehr einigermaßen sicher selbständig zu handeln.

Als weitere Ergebnisse aus der Anhörung hat die Kinderkommission folgende zentrale Forderungen aufgestellt:

1. flächendeckende Aufklärung und Training von Erwachsenen im Umgang mit kindlichen Verhaltensweisen im Verkehr;
2. Bewegungsraum für Kinder außerhalb des Straßenraums schaffen, um ihr Verhalten im Verkehr konzentrierter und sicherer zu machen; die Nutzung des Straßenraums als Raum zum Abreagieren kindlichen Bewegungsdrangs birgt erhebliche Gefahren;
3. Intensivierung der Verkehrserziehung für Kinder besonders in der Sekundarstufe;
4. Vereinfachung der Benutzung von Kinderrückhaltesystemen in PKW;
5. Prüfung der Änderung der maßgeblichen Vorschriften in dem Sinne, ob für den Transport von Kindern in PKW die Nutzung von Kinderrückhaltesystemen ohne Ausnahme verpflichtend vorgeschrieben werden kann;
6. Initiierung eines nationalen Alleingangs zur Abschaffung von Frontschutzbügeln an Kraftfahrzeugen, da diese für Kinder eine erhebliche Gefährdung darstellen;
7. Prüfung der Möglichkeiten, Defizite bei der Ausstattung von Fahrrädern (Räder ohne Lichtanlagen etc.) durch Kooperation mit dem Handel und durch die Verkehrserziehung abzubauen;
8. Verbesserung der technischen Sicherheit von Kindern in Flugzeugen durch Einführung von Kindersitzen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_011214
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