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Stand: 03.01.2002
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Bundestagspräsident prüft pflichtgemäß nach den bisherigen Maßstäben

Der Pressesprecher des Bundestagspräsidenten erklärt zu den Vorwürfen aus der CSU-Führung:

„Der Präsident des Deutschen Bundestages als die nach dem Parteiengesetz mittelverwaltende Behörde prüft in der Öffentlichkeit erhobene Vorwürfe von Verstößen gegen das Parteiengesetz in allen Fällen mit der gebotenen Sorgfalt und zügig. Er hat dies ohne Ansehen der jeweils betroffenen Partei und unabhängig von Art und Umfang des Vorwurfs gerade auch in der jüngeren Vergangenheit stets und strikt beachtet.

Er wird dies, wie bereits angekündigt, unter Einbeziehung der bisherigen Wertungen und Praxis der Behörde auch jetzt tun.

Er erwartet, dass er bei der Wahrnehmung seiner ihm vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben ohne Pressionen und Druck verfahren kann.“

821 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020103
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