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Stand: 25.01.2002
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Antrag erreichte nicht die erforderliche Mehrheit

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) des Deutschen Bundestages, Erwin Marschewski, MdB, teilt nach der Sitzung des Gremiums am Donnerstagabend mit:

Der Antrag, gem. § 2 c des Kontrollgremiumgesetzes einen Sachverständigen mit der Untersuchung der nachrichtendienstlichen Ermittlungen für das NPD-Verbotsverfahren zu beauftragen, hat die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln nicht erreicht.

489 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0201252
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