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Stand: 28.02.2002
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Bundestags-Kommission legt Empfehlung für künftige IT-Ausstattung des Parlaments vor


Die Ankündigung der Firma Microsoft, ihr Betriebssystem Windows NT 4.0 ab dem Jahr 2003 nicht mehr zu unterstützen, zwingt den Deutschen Bundestag, für seine ca. 5000 Arbeitsplatz- und Serversysteme eine Migration zu einem Nachfolgesystem vorzunehmen.

Mit der im Quellcode offenliegenden und lizenzgebührenfreien Open Source Software existieren heute Alternativen zu den Microsoftprodukten. Damit besteht auch die Möglichkeit, die Abhängigkeit von einem Unternehmen zu reduzieren.

Die Kommission des Ältestenrates für den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechniken und –medien (IuK-Kommission) hatte daher die Frage zu prüfen, ob im Bundestag als Nachfolgesysteme ausschließlich die Microsoftprodukte eingesetzt werden sollen, oder ob ein teilweiser oder vollständiger Wechsel zu Open Source Produkten möglich und sinnvoll ist.

Eine solche Entscheidung bedarf umfangreicher Untersuchungen. Daher hat die IuK - Kommission die Bundestagsverwaltung beauftragt, eigene Tests durchzuführen. Weiter hat die Verwaltung im Einvernehmen mit der IuK - Kommission ein neutrales Unternehmen beauftragt, im Rahmen einer Studie die funktionellen, monetären und technischen Aspekte zu untersuchen.

Auf der Grundlage der von der Bundestagsverwaltung durchgeführten Tests, den Ergebnissen der Studie und den strategischen Überlegungen ist die IuK- Kommission zu folgenden Empfehlungen gelangt:

· Die Server werden auf das Betriebssystem Linux umgestellt, als Verzeichnisdienst wird OpenLdap eingesetzt.

· Auf den Arbeitsplatzrechnern wird Microsoft XP und das entsprechende Office Paket eingesetzt.

· Als Standard für Browser und eMail Client wird weiterhin Netscape genutzt.

Die migrationsbedingten Kosten der daraus resultierenden Maßnahmen betragen schätzungsweise 9,5 Mio Euro verteilt auf 5 Jahre.

In der Studie war die Variante, bei der nur einige Server auf Linux, der große Rest der Server aber auf Windows umgestellt worden wäre, bei der Nutzwertanalyse auf dem ersten Platz gelandet. Entsprechend wäre als Verzeichnisdienst Active Directory eingesetzt worden.

Die Variante, der die Kommission jetzt zugestimmt hat, hatte bei der Nutzwertanalyse den zweiten Platz erreicht.

Mit dieser Entscheidung weicht die IuK- Kommission bewusst vom Ergebnis der Studie ab, weil sie mit dieser Entscheidung die strategische Überlegung verbindet, die zur Zeit bestehende Abhängigkeit von den Produkten eines Anbieters zu lockern. Sie erhofft sich durch diesen Schritt einen größeren Freiraum bei zukünftigen Entscheidungen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0202285
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