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Stand: 30.05.2002
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Bundestagspräsident Thierse: SPD muss wegen Kölner Spendenaffäre 492.997 € zahlen

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat heute Sanktionen nach § 23 a
Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz gegen die SPD ausgesprochen.

Diese Entscheidung betrifft die vom SPD-Unterbezirk Köln in den Jahren 1994 bis 1999 eingenommenen Spenden, die entgegen den Vorschriften des Parteiengesetzes (§ 25 Abs. 2) nicht in den jeweiligen Rechenschaftsberichten verzeichnet sind. Es handelt sich um die bisher eindeutig ermittelte Summe von 482.110 DM. Der aus der Verletzung der Veröffentlichungspflicht entstandene Anspruchsverlust der SPD auf staatliche Mittel entspricht dem Zweifachen dieser Summe, also 964.220 DM oder 492.997,85 €. Dieser Betrag wird bei der Auszahlung der staatlichen Mittel für das Jahr 2002 einbehalten.

Dieser Sachverhalt ist nach der von Wirtschaftsprüfern attestierten Stellungnahme der SPD unstreitig. Die SPD hat mitgeteilt, daß sie zu weiteren möglichen Verstößen gegen das Parteiengesetz alsbald weitere Aufklärungsergebnisse mitteilen wird. Das betrifft auch die Spendenvorgänge in Wuppertal. Dabei sind auch Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einzubeziehen.

Sobald die entsprechenden Erkenntnisse vorliegen, wird der Bundestagspräsident wie in vergleichbaren Fällen zuvor die sich aus dem Gesetz ergebenden Konsequenzen ziehen.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0205305
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