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Stand: 19.12.2002
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Zugang zur Dachterrasse des Reichstagsgebäudes während der Feiertage

Der Besuch auf der Dachterrasse des Reichstagsgebäudes ist während der bevorstehenden Feiertage nur eingeschränkt möglich. So ist an Heiligabend,
24. Dezember, der Zugang zur Dachterrasse ganztägig geschlossen. An Silvester ist ein Besuch auf der Dachterrasse nur in der Zeit zwischen 8 und 16 Uhr (letzter Einlass) möglich.

Während der übrigen Tage kann die Dachterrasse (erreichbar über Eingang West des Reichstagsgebäudes) zu den üblichen Zeiten (8 bis 24 Uhr, letzter Einlass 22 Uhr) besucht werden.

595 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_021219
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