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Stand: 06.06.2003
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Bürgerbegehren in die Europäische Verfassung


Der Delegierte des Deutschen Bundestages, Professor Dr. Jürgen Meyer, teilte am Rand der Sitzung der Nationalen Parlamentarier im Konvent mit:

Mein Vorschlag, ein Bürgerbegehren in die Europäische Verfassung aufzunehmen, hat im Kreis der Nationalen Parlamentarier breite Zustimmung gefunden. Die Bürger sollen das Recht erhalten, die Kommission aufzufordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Sie erhielten damit ein Recht, das bislang nur dem Europäischen Parlament zusteht. Einzelheiten sollen durch ein europäisches Gesetz geregelt werden. Ein entsprechend formulierter Verfassungsartikel wird Präsident Giscard d'Estaing übergeben.

674 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0306061
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