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Stand: 21.10.2003
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Klares Bekenntnis zum Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe

Zur gestrigen Anhörung im Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik" zum Thema "Die Zukunft der nationalen und europäischen Strukturpolitik" erklärt der Unterausschussvorsitzende Klaus Hofbauer.

Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) hat sich als leistungsfähiges Instrument der regionalen Strukturförderung bewährt. Die Sachverständigen bekräftigten die weitere Notwendigkeit der GA-Förderung. Das beabsichtigte Auslaufen der Bundesbeteiligung an der Finanzierung der GA in den alten Bundesländern traf bei den Experten auf Bedenken. Nach Auffassung des Sachverständigen Martin Koller vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) ist die GA eine Fördermaßnahme, die nachhaltige Entwicklungen angeschoben hat, welche sich eindeutig in Arbeitsplatzzuwächsen und Investitionszahlen ausdrücken lassen. Die Sachverständigen brachten zum Ausdruck, dass die GA-Förderung insbesondere für die strukturellen Herausforderungen in den deutschen Grenzregionen zu den EU-Beitrittsländern und in den ehemaligen Zonenrandgebieten von Bedeutung ist. Für die neuen Bundesländer ist sie das wichtigste nationale Förderinstrument im anhaltenden Umstrukturierungsprozeß.

Im Hinblick auf die anstehende Reform der europäischen Strukturpolitik belegten die Sachverständigen, dass alle zur Diskussion stehenden Reformmodelle die deutsche Nettozahlerposition verschlechtern würden. Insbesondere der von der Europäischen Kommission favorisierte Weg würde für Deutschland eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten.

Der Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik" wird die Anhörungsergebnisse und die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen als Tätigkeitsgrundlage nutzen und in die parlamentarische Arbeit einbringen. Die Expertenanhörung hat der Diskussion über die Zukunft der nationalen und europäischen Strukturpolitik eine neue Qualität gegeben.

Die Zusammenfassung der Sachverständigenstellungnahmen in der Ausschussdrucksache 15(9)652 und das Anhörungsprotokoll sind auf der Internetseite des Unterausschusses einzusehen: www.bundestag.de/gremien15/a09_rwp/index.html

2162 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2003/pz_0310211
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