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Stand: 25.05.2004
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Petitionsausschuss: Seismograph für die Stimmung in der Bevölkerung

Am Dienstag, dem 25. Mai 2004, übergab der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags, Dr. Karlheinz Guttmacher, FDP, gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2003 an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse.

Durchschnittlich zirka 60 Eingaben pro Arbeitstag - mithin 15.534 - sind beim Petitionsausschuss im Jahr 2003 neu eingegangen und geprüft worden. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt mit über einem Drittel der Neueingänge im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung. Zum einen eine Reaktion auf die Gesundheitsreform, aber auch Ausfluss der Entwicklungen im Rentenrecht bzw. der in diesem Bereich weiter bestehenden Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland.

Brandenburg ist mit 659 Eingaben pro einer Million Einwohner das Land mit den zahlreichsten Eingaben und verdrängte damit Berlin als das langjährig beschwerdefreudigste Land von Platz eins. Mit 101 Eingaben pro einer Million Einwohner des Landes ist Baden-Württemberg diesmal das Land mit den vergleichsweise wenigsten Eingaben.

In zirka zwei Drittel der Neueingaben sind Beschwerden über die Arbeit der Behörden vorgebracht worden. Über 30 Prozent der Neueingaben betrafen Bitten zur Änderung von gesetzlichen Regelungen.

"Die Ausübung des Petitionsrechts ist ein Seismograph der Stimmung in der Bevölkerung. Mit ihm werden Probleme mit staatlichen Stellen, konkrete Missstände und Schwierigkeiten mit gesetzlichen Regelungen direkt an das Parlament herangetragen. Insofern hat sich der Petitionsausschuss im Jahr 2003 der Herausforderung gestellt und ein enormes Arbeitspensum absolviert. Er hat sich für die zahlreichen Anliegen eingesetzt und alles in allem bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die Einsender erreichen können", sagte Dr. Guttmacher.

Der Ausschussvorsitzende betonte, dass man zu fast jeder Petition eine Stellungnahme der Bundesregierung einhole, um sich umfassend und zielorientiert für die Petenten einzusetzen. Hierbei mache der Ausschuss auch von den ihm nach dem Gesetz nach Art. 45c des Grundgesetzes ein-geräumten Befugnissen Gebrauch, indem er beispielsweise Regierungsmitglieder vor den Ausschuss lade, Akteneinsichten vornehme und Ortsbesichtigungen durchführe. Oftmals zeichne sich bereits mit der Einschaltung des Petitionsausschusses ab, dass sich ein eventuell vorhandenes Ermessen zugunsten der Petenten ausschöpfen lasse und viele Fälle dadurch bereits im Vorfeld des eigentlichen parlamentarischen Verfahrens positiv abgeschlossen werden könnten. Häufig seien aber komplexe Moderationsverfahren und intensive Gespräche aller Beteiligten erforderlich, bis der Ausschuss einen Lösungsweg zur positiven Erledigung der Petitionen aufzeigen könne, so Dr. Guttmacher in Berlin.

Der Tätigkeitsbericht ist als Bundestagsdrucksache 15/3150 erschienen und kann unter anderem über das Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1, 11011 Berlin angefordert werden. Er ist auch in das Internet-Angebot des Deutschen Bundestages eingestellt und unter www.bundestag.de abrufbar.


Für Fragen steht Ihnen im Sekretariat des Ausschusses Herr Ewald Zimmermann, Tel.: 030 227 33845 zur Verfügung.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0405251
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