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Stand: 20.07.2004
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Keine Sondersitzung von Ausschüssen

Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat eine von der CDU/CSU-Fraktion für Donnerstag, 22. Juli, beantragte gemeinsame Sondersitzung des Haushalts-, des Finanz- und des EU-Ausschusses abgelehnt. In der Sitzung sollte der Bundesfinanzminister zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Defizitverfahren gegen Deutschland und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für den Bundeshaushalt berichten. Zu Begründung der ablehnenden Entscheidung teilte Bundestagspräsident Thierse dem Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion heute mit:

"Die Fraktion der FDP hat mitgeteilt, dass sie Ihren Antrag unterstützt. Die Koalitionsfraktionen haben widersprochen, weil aus ihrer Sicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Bundeshaushalt 2005 abzuleiten seien. Sie weisen darauf hin, dass die Entscheidungen im Rahmen des im November 2002 eingeleiteten Defizitverfahrens rechtlich Bestand hätten, so dass sich gegenwärtig keinerlei zusätzliche Verpflichtung zum Ergreifen weiterer Maßnahmen ergebe, da das Verfahren insgesamt ruhe. Weitere Verpflichtungen könnten sich wegen des Initiativmonopols der EU-Kommission nur aus allein durch diese einzuleitende neue Verfahrensschritte ergeben. Die EU-Kommission habe aber bisher nicht bekundet, ob und wann sie solche Schritte ergreifen wolle.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich eine Genehmigung gemäß § 60 Abs. 3 der Geschäftsordnung nicht erteile; die Entscheidung, ob eine gemeinsame Sitzung der drei Ausschüsse durchzuführen wäre, läge ohnehin nicht bei mir.

Wie Sie wissen, habe ich bei Widerspruch einer großen oder mehrerer Fraktionen dem Gesichtspunkt, sitzungsfreie Wochen nach Möglichkeit für andere Verpflichtungen der Abgeordneten freizuhalten und ihnen Planungssicherheit zu gewährleisten einerseits und das geltend gemachte Beratungsinteresse andererseits gegeneinander abzuwägen. Eine Genehmigung von Sitzungen kommt nach ständiger Praxis vor allem bei zeitlich vorgegebener Planung von Gesetzgebungsverfahren oder aber bei einem zwingenden Beratungs- und Handlungsbedarf in Betracht. Beides vermag ich hier nicht zu erkennen.

Falls die EU-Kommission auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs Verfahrensschritte einleiten sollte und als Konsequenz Änderungen im Haushaltsentwurf 2005 erforderlich würden, könnte einem Beratungs- und Entscheidungsbedarf noch nicht durch eine Sondersitzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Rechnung getragen werden. Im Übrigen können etwaige Veränderungen im Haushalt im Rahmen des parlamentarischen Haushaltsverfahrens beraten und vollzogen werden, falls sich die Notwendigkeit von Konsolidierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Defizitquote des Stabilitätspaktes ergeben sollte. Die Haushaltsberatungen bieten darüber hinaus auch ausreichende Gelegenheit zur politischen Auseinandersetzung über weitere von Ihnen angesprochene Fragen im Zusammenhang mit Privatisierungseinnahmen.

Über diese generell gegen eine Sitzung der drei Ausschüsse sprechenden Gründe hinaus habe ich bei meiner Entscheidung berücksichtigt, dass zu dem von Ihnen gewünschten Sitzungstermin der Vorsitzende und weitere wichtige Mitglieder des Haushaltsausschusses wegen einer unaufschiebbaren Dienstreise nicht in Berlin sein werden. Ich rege an, unmittelbar vor den im September beginnenden Haushaltsberatungen im Hinblick auf einen etwaigen aktuellen Unterrichtungsbedarf der Fraktionen Ausschusssitzungen vorzusehen, und stelle die erforderliche Genehmigung in Aussicht."

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_040720
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