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Stand: 08.12.2004
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Koschyk: Deutschland und Korea unterzeichnen Übereinkunft über Reiseerleichterungen

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Korea haben sich auf Erleichterungen bei der Visumserteilung für Angehörige beider Staaten geeinigt. Eine entsprechende Vereinbarung wird Bundesinnenminister Otto Schily am kommenden Freitag in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul unterzeichnen. Dies teilte der Vorsitzende der Deutsch-Koreanischen Parlamentariergruppe des Deutschen Bundestages, Hartmut Koschyk MdB, der sich gegenüber Innenminister Schily intensiv für das Zustandekommen dieses Abkommens eingesetzt hat, mit.

"Staatsangehörigen beider Seiten, die für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten bereits bisher visumfrei in das Hoheitsgebiet der anderen Seite einreisen konnten, wird es nun ermöglicht, einen für längerfristige oder Arbeitsaufenthalte notwendigen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Inland einzuholen. Bislang war eine Neubeantragung des Visums im Heimatland erforderlich", erläuterte MdB Koschyk. Studierende und Geschäftsleute erhielten künftig gebührenfreie Visa. Auch solle ein Familiennachzug zu Studierenden auch dann möglich sein, wenn die Familienangehörigen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, die Vorschriften des Arbeitsgenehmigungsrechts blieben aber unberührt.

Koschyk nannte die Übereinkunft über Reiseerleichterungen einen "entscheidenden Schritt im deutsch-koreanischen Verhältnis". Die gute Zusammenarbeit beider Länder, vor allem der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Studentenaustausch, werde durch die neue bilaterale Visaregelung in Zukunft eine weitere Intensivierung erfahren, so Koschyk.

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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2004/pz_0412082
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