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Juniorprofessur
Mit einer Novelle der „dienst- und arbeitsrechtlichen Vorschriften im Hochschulbereich“ reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli, das die bundesweite Einführung der Juniorprofessur für verfassungswidrig und das neue Hochschulrahmengesetz vom Februar 2002 für nichtig erklärt hatte. Um die Juniorprofessuren bundesrechtlich abzusichern und Rechtsunsicherheiten für befristet beschäftigte wissenschaftliche und künstlerische Arbeitskräfte an den Hochschulen zu beseitigen, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gleich lautend mit einem Koalitionsentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist. Demnach werde das geltende Hochschulrahmengesetz modifiziert, um den Vorgaben aus Karlsruhe zu genügen.
Gesetzentwurf: Drucksachen 15/4229 und 15/4132

Bundeshaushalt 2005
In der Sitzungswoche vom 23. bis 26. November wurde der Bundeshaushalt 2005 in letzter Runde beraten. Den Auftakt machte die zweite Lesung des Haushaltsgesetzes 2005 zusammen mit einer Debatte um die mittelfristige Finanzplanung des Bundes für die Jahre 2004 bis 2008. Wegweisend für die Schlussdebatte waren die Empfehlungen des Haushaltsausschusses zu den Einzelplänen. Den Höhepunkt bildete die Debatte über den Etat des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, der von den Fraktionen traditionell zur Generalaussprache über die Politik der Bundesregierung genutzt wird.
Gesetzentwurf: Drucksachen 15/3660 und 15/4304

Parteienfinanzen
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP streben bei den Parteienfinanzen nach mehr Praxisorientierung und Transparenz. In ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Parteiengesetzes geht es um Detailkorrekturen. Diese sollen sicherstellen, dass die Neuregelungen entsprechend der Absicht des Gesetzgebers aus dem Jahr 2002 „in der Praxis umsetzbar sind und die notwendige Transparenz der Parteienfinanzen gewährleisten“. So sollen die Bestimmungen über die Rechnungslegung der Parteien präzisiert und ergänzt werden. Unter anderem soll erstmals auch im Gesetzestext klar zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich bei der Rechnungslegung weitestgehend um eine kaufmännische Bilanz handelt. Die Neuregelungen, die die Rechnungslegung betreffen, sollen rückwirkend bereits für das Rechnungsjahr 2004 angewendet werden. Zugleich werde den Parteien mit einer Übergangsregelung die Möglichkeit gegeben, die neuen Bestimmungen bereits den Rechenschaftsberichten für das Jahr 2003 zugrunde zu legen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/4246

Erschienen am 15. Dezember 2004


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