Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juni 1998, Nr. 1/98, Seite 2, Inhalt >
Juni 01/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Kritik an Indien und Pakistan

(aw) Als eine schwere Erschütterung für das internationale Regime zur Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen hat der Bundestag mit großer Mehrheit am 28. Mai die von Indien durchgeführten Atomtests und die in Reaktion darauf von Pakistan vollzogenen Nuklearversuche bezeichnet. Beide Länder hätten mit diesen Tests eine weltweit akzeptierte Hemmschwelle überschritten. Nach Ansicht des Bundestages sind die Risiken nuklearer Weiterverbreitung nunmehr erheblich gestiegen. Die atomaren Kapazitäten Indiens und Pakistans gäben keine Sicherheit, sondern trügen vielmehr zu einer Verschärfung der Spannungen bei und provozierten Instabilitäten sowie einen Rüstungswettlauf in der Region. Indien und Pakistan sollten deshalb zu einer verantwortungsvollen Politik zurückfinden, so der Wunsch des Parlaments. Die Bundesregierung solle sich deshalb dafür einsetzen, daß beide Staaten auf weitere Versuche verzichten, umgehend dem Atomteststoppabkommen beitreten sowie den Nichtverbreitungsvertrag (NVV) zeichnen.
Den Abgeordneten zufolge ist es zudem erforderlich, daß die Vereinten Nationen sich darum bemühen, die Errichtung einer Sicherheitssystems in der Region zu unterstützen. Das Parlament begrüßte außerdem die "schnelle Reaktion der Bundesregierung" auf die Nuklearversuche in Indien und Pakistan. Grundlage der Resolution des Parlaments war ein Entschließungsantrag (13/10872) von CDU/CSU, SPD und F.D.P..
Bündnis 90/Die Grünen trugen die Initiative nicht mit. Sie legten statt dessen einen eigenen Entschließungsantrag (13/10869) vor. Darin erklärten sie, Indien und Pakistan würden zwar zu Recht kritisiert, doch wäre es falsch, nur diese beiden Staaten des leichtfertigen Umgangs mit dem Abrüstungsgebot des NVV zu beschuldigen. Bis heute hätten die vorhandenen Atommächte das Abrüstungsgebot nicht ausreichend umgesetzt und die Rüstungskontrollpolitik benutzt, um sich das Atomwaffenmonopol weiter zu sichern. Der Antrag fand im Parlament keine Mehrheit.
Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sprach sich am 27. Mai dafür aus, die Beziehungen zu Indien zu überdenken. Diskutiert wurde ein Entschließungsantrag von B 90/Grüne. Die Oppositionsfraktion hatte vor dem Hintergrund, daß Indien ein "potentiell ausgleichender Faktor" in der Region sei, verlangt, die bilateralen Beziehungen zu diesem asiatischen Land neu zu bestimmen.
Die SPD betonte, es müsse nun verstärkt Druck auf die indischen Eliten ausgeübt werden, um eine veränderte Denkweise herbeizuführen. In diesem Zusammenhang müsse auch gesehen werden, daß deutsche Firmen weiterhin veraltete Technologien an Indien verkauften. Angesichts zunehmender Umweltverschmutzung müsse dies geändert werden.
Die CDU/CSU erklärte, der Antrag sei grundsätzlich neu zu überarbeiten. Von einer Mittlerrolle Indiens in der Region könne zum Beispiel nicht mehr die Rede sein. Die F.D.P. verdeutlichte, es könne nicht hingenommen werden, daß die indische Regierung intern Finanzmittel für Macht- und Prestigeschritte verwende, die Armutsbekämpfung aber der internationalen Gebergemeinschaft überlasse.
Mit großer Mehrheit hat der Bundestag im übrigen am 28. Mai den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearwaffenversuchen gebilligt. Die Bundesregierung hatte dazu den Entwurf eines Ratifikationsgesetzes (13/10075, 13/10402)) vorgelegt. Zustimmung fand auch der Regierungsentwurf eines Ausführungsgesetzes zu dem Vertrag (13/10076, 13/10345). Dem Plenum lagen Beschlußempfehlungen des Auswärtigen Ausschusses (13/10694, 13/10695) vor.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801037a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion