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Juni 01/1998
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Zahlungen erleichtern

(lw) Die Bundesregierung soll nach Lösungsmöglichkeiten suchen, wenn es in Einzelfällen im Zusammenhang mit der Altschuldenregelung der Landwirtschaft in den neuen Ländern Probleme bei der Veräußerung nicht betriebsnotwendiger Vermögenswerte gibt. Mit dieser Aufforderung hat der Bundestag hat am 28. Mai einer Entschließung zugestimmt, die der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als Empfehlung (13/2782) vorgelegt hatte. Gedacht ist vor allem an Zahlungserleichterungen.
Abgelehnt hat das Plenum gleichzeitig einen Antrag der SPD-Fraktion zur Verlängerung des Veräußerungstermins von nicht betriebsbedingten Vermögenswerten im Zusammenhang mit der Altschuldenregelung bis Ende 1998 (13/1772).
Ohne Erfolg ist die SPD auch mit einem Antrag geblieben, unter Bedingungen einen Teil der Altschulden in der Landwirtschaft der neuen Länder zu erlassen (13/812). Wie der Landwirtschaftsausschuß empfohlen hatte (13/3310), lehnte der Bundestag diese Initiative ebenso ab wie einen PDS-Antrag für eine Regelung der Altkredite (13/1330).
Ebenfalls nicht gefolgt ist das Plenum den nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom April 1997 von der SPD, den Bündnisgrünen und der PDS gestellten Anträgen (13/7442, 13/7709, 13/7903), für die LPG-Nachfolger eine Regelung zur Sicherung der Betriebe zu finden, zu prüfen, ob diese in angemessener Zeit die Schulden abtragen können, und eine Nachbesserung vorzunehmen, wenn dies nicht möglich ist. Die Entscheidung, mit der zugleich ein Antrag der Bündnisgrünen zur rechtlichen Problematik der Schulden (13/4011) für erledigt erklärt wurde, ging gleichfalls auf ein Votum des Agrarausschusses (13/9786) zurück.
Einer weiteren Empfehlung des Agrarausschusses (13/10070) folgend wurde auch der Antrag der PDS zur Änderung der Schuldenbefreiung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (13/9391) abgelehnt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801049a
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