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Juni 01/1998
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Gesetz nicht ändern

(um) Das Umweltinformationsgesetz wird nicht geändert. Das hat der Bundestag am 29. Mai entschieden. Er folgte damit einer Empfehlung des Fachausschusses (13/10580), einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (13/3906) zurückzuweisen. Darin hatte die Fraktion unter anderem ein allgemeines Recht auf Akteneinsicht gefordert. Neben einer mündlichen Auskunft sollten künftig auch Informationsträger wie Disketten, Broschüren oder aber Teile von Behördenakten, die begehrte Umweltdaten enthalten, zur Verfügung gestellt werden. Damit wollten die Bündnisgrüne eigenen Angaben nach die Herrschaft der Behörden darüber, welche Informationen auf welche weise an Interessierte weitergegeben werden, wesentlich reduzieren. Unter anderem bezieht sich die angestrebte Änderung auf den Umfang des Informationsanspruchs und die Regelung der Akteneinsicht. Die Gesetzesinitiatoren wollten, daß die "Herrschaft der Behörde" darüber wesentlich reduziert wird, welche Informationen und auch welche Art von Informationen sie zur Verfügung stellen will.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9801/9801052d
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