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Juli 02/1998
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Steueränderung bestätigt

(fi) Das vom Bundestag am 8. Mai beschlossene Gesetz zur Neuordnung des Zerlegungsrechts und zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuerrechts (13/10151, 13/10152, 13/10636) tritt unverändert in Kraft. Der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat hat das Gesetz am 24. Juni bestätigt (13/11208). Das auf einen Bundesratsentwurf zurückgehende Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz korrigiert 1997 getroffene Neuregelungen im Bereich der Kfz-Steuer. Die Steuerbefreiung für zulassungsfreie Fahrzeuge wird rückwirkend wieder hergestellt. Durch diese Änderung unterliegen zulassungsfreie Fahrzeuge, die sowohl eine amtliches Kennzeichen als auch eine Betriebserlaubnis haben müssen, nicht mehr der Steuerpflicht. Der Bundesrat hatte sich mit seiner Anrufung vom 29. Mai (13/10917) zunächst gegen diese rückwirkende Steuerbefreiung gewandt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802052b
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