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Juli 02/1998
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Neuregelung für Nahverkehr finden

(ve) Dem Bundesrat zufolge besteht in einigen Ländern ein Nachholbedarf hinsichtlich der Rationalisierung sowie eines kostendeckenderen Betriebes im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Die Länderkammer hält deshalb eine Anpassung des Regionalisierungsgesetzes für erforderlich und hat dazu einen Gesetzentwurf (13/10832) vorgelegt. Die Initiatoren erläutern, nachdem Ende 1993 die staatliche Aufgabenverantwortung für den SPNV auf die Länder übergegangen sei, stünde diesen ein Anteil an dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Finanzierung dieser Aufgaben zu. Davon seien etwa 7,8 Milliarden DM jährlich dazu bestimmt, Verkehrsleistungen im SPNV im gleichen Umfang bestellen zu können, wie sie nach dem Fahrplan 1993/94 von der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn erbracht worden sind.
Untersuchungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, so der Bundesrat weiter, hätten nunmehr ergeben, daß die festgelegten Beträge nicht in allen Ländern ausreichten, um im Zeitraum 1998 bis 2001 Verkehrsleistungen im SPNV im vorgesehenen Umfang zu erbringen. Daher sei die Anpassung erforderlich.
Nach einer Übergangszeit bis zum Jahre 2001 sollte der ausgemachte Nachholbedarf dann weitgehend gedeckt sein, so daß eine Neuverteilung der Mittel auf die Länder ab dem Jahr 2002 notwendig scheine. Der Bundesrat hält es deshalb für erforderlich, durch eine zweite Revision zum 31. Dezember 2001 zu prüfen, welcher Betrag dann nötig ist, um in den Jahren 2002 bis 2006 Verkehrsleistungen im SPNV vereinbaren zu können.Die Bundesregierung macht in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf deutlich, ihre Bereitschaft, die Änderungsvorschläge der Länder weitgehend zu akzeptieren, gelte nur unter der Voraussetzung, daß eine von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ebenfalls ermittelte Entlastung des Bundeshaushaltes gewährleistet wird. Die Gesetzesvorlage des Bundesrates lasse diese Entlastung unberücksichtigt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802056b
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