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Juli 02/1998
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ERP-Förderung verabschiedet

(wi) Der Bundestag hat am 18. Juni der Förderung der deutschen Wirtschaft mit rund 16 Milliarden DM zugestimmt, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1999 (13/10723) annahm. Er folgte damit einer einstimmigen Empfehlung des Wirtschaftsausschusses vom Vortag (13/11014).
Die Finanzierungshilfen sollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Ländern zugute kommen. Im einzelnen sind für Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Aufbauinvestitionen 2,85 Milliarden DM eingeplant. Das Existenzgründungsdarlehensprogramm umfaßt 2,95 Milliarden DM, das Eigenkapitalhilfeprogramm 2 Milliarden DM. 1,65 Milliarden DM sollen für Innovationen bereitgestellt werden, 250 Millionen DM gehen an mittelständische Bürgschaftsbanken sowie zur Refinanzierung an private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus sollen Ausbildungsplätze mit 200 Millionen DM gefördert werden. Schließlich entfallen 3 Millionen DM auf Stipendienprogramme. Das ERP-Sondervermögen geht auf den Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg zurück.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802062b
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