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Juli 02/1998
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Trockenbau-Betriebe nicht mehr abmahnen

(wi) Der Wirtschaftsausschuß beobachtet "mit Sorge" die anhaltende Praxis der Abmahnungen, Schließungsverfügungen, Bußgeldverfahren und ähnliches gegen Trockenbauunternehmen, die nicht in die Handwerksrolle eingetragen sind oder ein anderes Gewerbe als das des Maurers, Zimmerers, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierers oder Stukkateurs ausüben. Wie aus einer am 17. Juni einstimmig gefaßten Entschließung hervorgeht, erwartet der Ausschuß, daß diese Praxis beendet wird. Dem nächsten Bundestag empfahl er "zu erwägen", diesen Bereich einer speziellen gesetzlichen Regelung zu unterwerfen.
Der Ausschuß ist der Auffassung, daß der Akustik- und Trockenbau nicht dem Vorbehaltsbereich eines oder mehrerer der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbe zuzurechnen ist. Das Handwerk sei aber nicht gehindert, in diesem Bereich tätig zu werden. Bei der Beratung der Novelle zur Handwerksordnung im Frühjahr hatte der Ausschuß sich ausdrücklich nicht die Auffassung zu eigen gemacht, daß für die Ausübung des Trockenbaus eine Ausnahmebewilligung erforderlich sei, die auch dem Industriemeister "Trockenbau" eröffnet werde. Wirtschaftsausschuß und Fraktionen seien immer davon ausgegangen, daß der Akustik- und Trockenbau kein Handwerk der Anlage A darstellt und weder einem noch mehreren Handwerken vorbehalten bleibt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802064a
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