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Juli 02/1998
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Kein Gesetz zur Preisauszeichnung

(to) Die umstrittene halbjährige Phase der doppelten Preisauszeichnung (D-Mark und Euro) im Zusammenhang mit der Einführung der gemeinsamen Währung soll so gestaltet werden, daß die Kosten für die Wirtschaft möglichst gering bleiben. Eine doppelte Preisauszeichnung werde nicht per Gesetz geregelt, berichtet das Bundeswirtschaftsministerium am 23. Juni im Tourismusausschuß, der sich mit den Konsequenzen der Umstellung der Reisebranche auf den Euro befaßte. Katalogversender müßten weit im voraus kalkulieren. Das Ministerium rate den Unternehmen dazu, jeweils beide Preise zu nennen. Unklarheiten gebe es noch beim Automatengeld.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802069b
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