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Juli 02/1998
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Postsportler weiterhin fördern

(po) Der Postausschuß hat sich am 23. Juni besorgt über Informationen geäußert, wonach die Leistungen von betrieblichen Sozialeinrichtungen und die Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen der früheren Deutschen Bundespost eingeschränkt werden sollen. Dies gelte etwa für die Förderung von Postsportvereinen und Betreuungsmaßnahmen für kranke oder behinderte Kinder, heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung von CDU/CSU, SPD, Bündnisgrünen und F.D.P. Im Bundesanstalt-Post-Gesetz werde bestimmt, daß die betrieblichen Sozialeinrichtungen der Bundespost aufrechterhalten und die Selbsthilfeinrichtungen weiter gefördert werden. Die Regierung soll dafür sorgen, daß dies eingehalten wird. Der Ausschuß bat um Aufklärung durch die Nachfolgeunternehmen der Bundespost, wie die gesetzlich vorgesehene Förderung gesichert werden soll.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802078b
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