Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Juli 1998, Nr. 2/98, Seite 2, Inhalt >
Juli 02/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Lebensumstände von Behinderten verbessern

(pt) Für eine Verbesserung der Lebensumstände der Behinderten hat sich der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingesetzt. Deshalb beschloß das Gremium am 17. Juni einstimmig, eine entsprechende Eingabe der Bundesregierung "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben.
In der zugrundeliegenden Petition hatte ein Behinderter beklagt, daß seine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in vielen Bereichen nur schwer möglich sei. So könnten kulturelle Veranstaltungen von stark gehbehinderten Menschen nur unter erheblichen Schwierigkeiten besucht werden, weil es beispielsweise vielfach keine für Rollstuhlfahrer reservierten Flächen gebe. Zudem ständen nicht genügend Wohnräume für Menschen mit starken Behinderungen zur Verfügung.

Regelung für Arbeitsplatz finden

Weiterhin hatte der Petent beklagt, daß viele Arbeitgeber dazu übergegangen seien, lieber die Schwerbehindertenabgabe zu zahlen als einen Behinderten zu beschäftigen. Insofern ist nach Meinung des Petenten die Schaffung einer Stelle wünschenswert, die die Aufsicht darüber haben sollte, daß auch Behinderte einen Arbeitsplatz entsprechend ihrer Eignung erhalten können.
In ihrer Stellungnahme zu der Petition wies die Bundesregierung darauf hin, daß in den zurückliegenden Jahren viel zur Verbesserung der Situation der Behinderten getan worden sei. Deshalb hielt die Regierung auch die Schaffung einer Stelle zur Überwachung der Beschäftigungspflicht für nicht notwendig.
Demgegenüber betrachteten es aber die Mitglieder des Petitionsausschusses angesichts der aufgezeigten Probleme als angezeigt, diese Petition an die Bundesregierung weiterzuleiten, damit das zuständige Ministerium diese im Rahmen künftiger Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung der Lage der Behinderten in seine Erwägung einbeziehen könnte. Deshalb sollen nach dem Willen des Petitionsausschusses auch die Bundestagsfraktionen darüber informiert werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802078d
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion