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September 03/1998
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Entwicklungshilfeetat wird geringfügig steigen

(hh) Obwohl die Ausgaben für Investitionen im Einzelplan 23 um 31,42 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr zurückgehen, verschlingen sie mit insgesamt 5,93 Milliarden DM noch immer den Löwenanteil an den Gesamtausgaben. An zweiter Stelle folgen die Zuweisungen und Zuschüsse, für die die Bundesregierung 1,66 Milliarden DM (1998: 1,62 Milliarden DM) veranschlagt hat. Ein leichter Zuwachs ist auch bei den Personalausgaben zu verzeichnen. Sie sind mit 56,27 Millionen DM (54,97 Millionen DM) ausgewiesen. Die restlichen Ausgaben dieses Einzelplans in Höhe von 30,37 Millionen DM (26,29 Millionen DM) werden für die sächliche Verwaltung benötigt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung selbst kann laut Plan über 81,77 Millionen DM (80,43 Millionen DM) verfügen. Davon fließen 55,98 Millionen DM (54,97 Millionen DM) in das Personal und 23,99 Millionen DM (23,18 Millionen DM) in die sächliche Verwaltung.
Im Kapitel Allgemeine Bewilligungen sind 7,59 Milliarden DM eingestellt, was in etwa dem Vorjahresansatz entspricht. Die Mittel sind gedacht für die bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ), die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ), sonstige bilaterale Maßnahmen und multilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit.
Die bilaterale FZ mit Entwicklungsländern wird laut Regierung 2,25 Milliarden DM (2,28 Milliarden DM) erhalten. Davon gehen 935,91 Millionen DM (787,35 Millionen DM) als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland an den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union.
Die bilaterale TZ mit Entwicklungsländern ist wie im 98er Etat mit knapp 1,13 Milliarden DM ausgewiesen. Davon fließen allein 82 Millionen DM (89,67 Millionen DM) in entwicklungswichtige multilaterale Hilfen im Rahmen internationaler Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz.
Von den Zuweisungen und Zuschüssen dieses Einzelplans (Epl) sollen 1999 genau wie im laufenden Haushalt 302,62 Millionen DM für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen ausgegeben werden. Die Förderung solcher Projekte von privaten deutschen Trägern in Entwicklungsländern hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf mit ebenfalls gleichbleibenden 33 Millionen DM versehen.
Für berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer stehen 167 Millionen DM bereit. Das sind 6 Millionen DM weniger als in 1998. 160,8 Millionen DM (152,94 Millionen DM) will die Bundesregierung für die Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) bereitstellen. Für Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe sind ebenso wie im Vorjahr 140 Millionen DM veranschlagt und für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Welternährungsprogramm gleichbleibende 45 Millionen DM. Von 6 auf 45 Millionen DM aufgestockt wurde der Beitrag zur Weltausstellung EXPO 2000.
Die Beteiligung Deutschlands am Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) läßt die Bundesregierung sich 75 Millionen DM kosten. Das sind 25 Millionen DM weniger als im laufenden Haushaltsjahr. Gleichgeblieben sind hingegen die Mittel für den deutschen Beitrag am Bevölkerungsfonds der UNO und der Internationalen Familienplanungsföderation. Dort sind 50 Millionen DM ausgewiesen. Mit 52 Millionen DM ebenfalls gleichgeblieben sind die zweckgebundenen Beiträge der Bundesrepublik an die UNO, ihre Sonderorganisationen und andere internationale Einrichtungen.
Im Bereich der Investitionsausgaben schlägt die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an Einrichtungen der Weltbankgruppe mit 872,84 Millionen DM (912,34 Millionen DM) zu Buche und am Kapital der Asiatischen Entwicklungsbank, am Asiatischen Entwicklungsfonds sowie am Sonderfonds für technische Hilfe mit 118,79 Millionen DM (213,65 Millionen DM). Am Kapital der Afrikanischen Entwicklungsbank und am Afrikanischen Entwicklungsfonds wird die Bundesregierung sich dem Etatentwurf zufolge mit 163,49 Millionen DM (163,67 Millionen DM) beteiligen.
Einen leichten Zuwachs von 220,07 Millionen DM im 98er Etat auf nun 225,04 Millionen DM erfuhr die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit. 88,77 Millionen DM (86,9 Millionen DM) dieser Mittel sind für den Betrieb von Einrichtungen im Inland bestimmt.
Einzelplan 23 
(in Milliarden DM)
1999  1998 
Ausgaben 7,68 7,67 
Einnahmen 1,62 1,89 
Verpflichtungsermächtigungen 7,20  5,10

So stehen 6,07 Millionen DM für das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik, 43,73 Millionen DM für die Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung, knapp 34 Millionen DM für die Carl-Duisberg-Gesellschaft und knapp 5 Millionen DM für das Zentrum für Hörfunk- und Fernsehfortbildung der Deutschen Welle bereit. Zudem erhalten diese Einrichtungen zusammen Investitionszuschüsse in Höhe von 3,39 Millionen DM. Den Löwenanteil davon erhält die Deutsche Stiftung für Internationale Entwicklung mit 2,44 Millionen DM.
Der Deutsche Entwicklungdienst bekommt für den Betrieb 126,39 Millionen DM (123,56 Millionen DM) und als Zuschuß für Investitionen 6,49 Millionen DM (6,52 Millionen DM).
Die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ausbau Bonns zu einem Zentrum für Internationale Zusammenarbeit (ZIZ) sind mit 7,39 Millionen DM veranschlagt. 1998 standen dafür noch keine Mittel bereit.
Die Gesamteinnahmen des Epl 23 in Höhe von 1,62 Milliarden DM (1,89 Milliarden DM) stammen auch dieses Jahr überwiegend aus der Tilgung von Darlehen der bilateralen FZ mit Entwicklungsländern sowie Rückflüssen aus Treuhandbeteiligungen in Entwicklungsländern: 1,15 Milliarden DM (1,32 Milliarden DM).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803039
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