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November 04/1998
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SPD stellt stärkste Fraktion im 14. Deutschen Bundestag

(bn) Zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland stellt nach 1972 die Sozialdemokratische Partei Deutschlands die stärkste Fraktion im Bundestag. Die SPD erreichte bei der Wahl zum 14. Deutschen   Bundestag am 27. September nach dem amtlichen   Endergebnis 40,9 Prozent der gültigen Zweitstimmen. Bei einer Wahlbeteiligung von 82,2 Prozent, 3,2 Prozent mehr als 1994, steigerten die Sozialdemokraten ihren Stimmenanteil von 36,4 Prozent bei der letzten Bundestagswahl um 4,5 Prozent und haben zusammen mit 13 Überhangmandaten für die kommenden vier Jahre im Bundestag eine Fraktionsstärke von 298 Abgeordneten. Das sind 46 Parlamentarierinnen und Parlamentarier mehr als in der 13. Wahlperiode.
Die Fraktion aus CDU und CSU wird im Bundestag mit 245 Abgeordneten vertreten sein. Das sind 49 Abgeordnete weniger als vor vier Jahren. Die CDU erhielt 28,4 Prozent der Zweitstimmen und lag um 5,8 Prozent unter ihrem Ergebnis von 1994. Die CSU brachte es bei Umrechnung ihres bayerischen Ergebnisses von 47,7 Prozent aufs gesamte Bundesgebiet auf 6,7 Prozent, 0,6 Prozent weniger als vor vier Jahren. Überhangmandate gab es weder für die CDU noch für die CSU.
Drittstärkste Fraktion ist Bündnis 90/Die Grünen. Auf die Partei entfielen 6,7 Prozent. Das sind 0,6 Prozent weniger als in der 13. Wahlperiode. Die Bündnisgrünen bekamen 47 Mandate. 1994 waren es 49.
Für die F.D.P. wurden bei der Bundestagswahl am 27. September 6,2 Prozent der Stimmen abgegeben. 1994 waren es 6,9 Prozent. Die Partei wird mit 43 Abgeordneten im neuen Bundestag vertreten sein, vier weniger als 1994.
Die PDS, die 1994 noch 4,4 Prozent der Zweitstimmen erhalten hatte, kam auf 5,1 Prozent. Sie stellt 36 Abgeordnete, 6 mehr als vor vier Jahren, und bildet eine Fraktion.
Die kleineren Parteien erreichten keine Sitze. Auf sie entfielen insgesamt 5,9 Prozent.
Insgesamt wird der 14. Deutsche Bundestag 669 Sitze haben, einschließlich der 13 Überhangmandate auf seiten der SPD-Fraktion. Überhangmandate gibt es, wenn die Zahl der gewonnenen Direktmandate einer Partei in einem Bundesland die Zahl der Mandate nach dem Zweitstimmenergebnis übersteigt. Ihre Überhangmandate bekam die SPD in Sachsen-Anhalt (4), Brandenburg (3), Thüringen (3), Mecklenburg-Vorpommern (2) und Hamburg (1).
Aufgeschlüsselt nach Bundesländern erreichten die Parteien folgende Mandatszahlen: Die SPD hat 72 Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen, 35 aus Niedersachsen, 34 aus Bayern, 30 aus Baden-Württemberg, 21 aus Hessen, 15 aus Rheinland-Pfalz, 13 aus Sachsen-Anhalt, je 12 aus Brandenburg und Sachsen, je 11 aus Schleswig-Holstein und Thüringen, 10 aus Berlin, je 7 aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, 5 aus dem Saarland und 3 aus Bremen. In der Unionsfraktion kommen aus Nordrhein-Westfalen 52 Abgeordnete, 47 aus Bayern, 32 aus Baden-Württemberg, 24 aus Niedersachsen, 17 aus Hessen, 14 aus Rheinland-Pfalz, 13 aus Sachsen, 9 Abgeordnete aus Schleswig-Holstein, je 7 aus Berlin und Thüringen, 6 aus Sachsen-Anhalt, 5 aus Brandenburg, je 4 aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, 3 aus dem Saarland und 1 aus Bremen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zählt 11 Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen, 8 aus Baden-Württemberg, 6 aus Bayern, je 4 aus Niedersachsen und Hessen, 3 aus Berlin, je 2 aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Sachsen und je 1 aus Hamburg, Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Für die F.D.P. sind im neuen Bundestag 11 Abgeordnete aus Nordrhein-Westfalen, 7 aus Baden-Württemberg, 5 aus Bayern, je 4 aus Niedersachsen und Hessen, 3 aus Rheinland-Pfalz, je 2 aus Schleswig-Holstein und Sachsen sowie je 1 aus Hamburg, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Bei der PDS kommen 8 Abgeordnete aus Sachsen, je 5 aus Sachsen-Anhalt und Thüringen, je 4 aus Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, 2 aus Nordrhein-Westfalen und je 1 aus Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9804/9804100a
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