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Dezember 06/1998
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Mittelstand stärker entlasten

(fi) Deutliche Kritik am Entwurf von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen für ein Steuerentlastungsgesetz  1999/2000/2002 (14/23) äußerten am 15. Dezember   Sachverständige im Ausschuß für Ernährung, Landwirt- schaft und Forsten. In seiner sechsten Sitzung hatte der  Ausschuß zu einer nichtöffentlichen Anhörung geladen,  um die den Agrarbereich betreffenden Aspekte des  genannten Gesetzentwurfes zu beleuchten. Bis auf den Vertreter der Gewerkschaften vertraten alle geladenen Experten die Auffassung, daß die Steuerreform nicht zu einer Entlastung von kleinen und mittleren Betrieben beitrage, sondern sie ihnen Kapital entziehen und den Strukturwandel im ländlichen Raum noch beschleunigen werde. Das bedeute den Verlust von etlichen Betrieben und damit auch Arbeitsplätzen.
Adalbert Kienle vom Deutschen Bauernverband sprach von einer "totalen Verletzung der sozialen Symmetrie". Die Kleinverdiener würden zusätzlich belastet. So betrügen die Steuermehrbelastungen bei Wegfall des landwirtschaftlichen Freibetrages und der Steuerermäßigung zum Beispiel bei einem Einkommen von 35.000 DM insgesamt 2.282 DM, während ein Betrieb mit einem Einkommen von 150.000 DM demnächst 86 DM an Steuern spare. Siegfried Scholz vom Zentralverband Gartenbau hob hervor, daß viele kleine und mittlere Betriebe im ländlichen Raum ein "Stück Alterssicherung" seien. Mit dem Wegfall des bisher üblichen halben Steuersatzes zum 1. Januar 1999 fiele auch die Hälfte der Altersversorgung weg. Seitens des Deutschen Raiffeisenverbandes erklärt Birgit Buth, daß die vorgesehene Abschaffung der Teilwertabschreibung und das Wertaufholungsgebot zu "Scheinabschreibungen" führten. Es müsse ein "Scheingewinn" versteuert werden, obwohl kein Gewinn entstehe. Diese Regelung "höhle die Substanz von Unternehmen aus" und gefährde deren Existenz massiv". Karl Giesen von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände erklärte, es herrsche jetzt schon eine wettbewerbsmäßige "Schieflage" zwischen öffentlichen und privaten Betrieben zu Ungunsten letzterer. Mit der Einführung der Steuerreform würde sich diese Situation weiter zu Lasten der privaten Forstunternehmen verschieben und die Ungleichbehandlung noch verschärfen. Er verwies auf den 1954 geschaffenen "Kalamitätsparagraphen" über die "außerordentlichen Einkünfte" aus der Forstwirtschaft. Dieser müsse unverändert beibehalten werden. Der Gewerkschaftsvertreter, Arndt Spahn von der IG Bauen-Agrar-Umwelt, war der einzige, der die Steuerreform als "positiven Schritt zur Entlastung des Faktors Arbeit in der Land-, Garten- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum" bezeichnete. Er vertrat die Auffassung, daß in allen Branchen Beiträge zur "ökologisch-sozialen Wende" adäquat geleistet werden müßten. Dieses dürfe aber nicht dazu führen, Branchen zu gefährden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806027a
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