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Dezember 06/1998
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BvS-Zukunft hängt von den Aufgaben ab

(nl/ hh) Die verbleibenden Aufgaben der Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt, der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), sollen bis zum Jahresende erfaßt und bewertet werden. Dies erklärte der Staatsminister im Bundeskanzleramt, Rolf Schwanitz (SPD), am 2. Dezember im Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder. Dieser verbleibende Aufgabenbestand soll Grundlage für die weiteren Planungen und für Regelungen über Anschlußorganisationen sein, so Schwanitz. Erste Ergebnisse zeigten, daß das Aufgabenvolumen größer als erwartet sei. Der Wirtschafts- und Stellenplan der BvS müsse im Hinblick auf dieses verbleibende Arbeitsvolumen betrachtet werden. Das Vertragsmanagement, also die Betreuung ehemaliger Unternehmen der Treuhandanstalt, dürfe bei Vorliegen von Sanierungskonzepten nicht an der Finanzierung scheitern. Allerdings müßten auch die Länder, Investoren, Banken und die Belegschaft ihren Beitrag dazu leisten, betonte der Staatsminister.

BvS-Zukunft festlegen

Im ersten Halbjahr 1999 soll es nach seinen Angaben einen Vorschlag der Bundesregierung zur Zukunft der BvS geben. Die Anstalt werde solange weiterbestehen, bis ihr Aufgabenvolumen abgearbeitet sei. Den Verwaltungsrat wolle die Bundesregierung noch einmal für zwei Jahre bestellen.
Der Vorsitzende des BvS-Verwaltungsrats, Joachim Grünewald, sagte, die BvS müsse in der Lage sein, ihre Aufgaben ordnungsgemäß erledigen zu können. Von den ehemals 5.000 Mitarbeitern der Treuhandanstalt seien bei der BvS noch rund 900 verblieben. Ein weiterer Stellenabbau sei vorgesehen. Die Privatisierung ist nach Angaben des Verwaltungsratsvorsitzenden im wesentlichen abgeschlossen. Der Ausschuß lehnte mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ab, in dem empfohlen wird, die Entscheidungsgrundlage über die Zukunft der BvS unter Federführung des Bundeskanzleramtes vorzunehmen. Diese Entscheidung sollte auch in ein Gesamtkonzept über die Zukunft aller Treuhandnachfolgeeinrichtungen integriert werden, so die Union. Dabei sollten die BvS und die anderen Treuhand-Nachfolgeunternehmen zur strukturpolitischen Entwicklung, zur Stärkung sich selbst tragender regionaler Wirtschaftskreisläufe und für mehr Dauerarbeitsplätze in den neuen Ländern eingesetzt werden. Die Aufgaben im Bereich der Altlasten sollten nach Effizienzkriterien neu geordnet werden.
Die Unionsfraktion äußerte ferner die Erwartung, daß Bundeskanzler Schröder von der Richtlinienkompetenz in Sachen Ostdeutschland "zumindest bei der Entscheidung aller strategischen Fragen" Gebrauch macht. Von SPD-Seite wurde argumentiert, die BvS werde keine neuen Aufgaben übernehmen. Alle Strukturänderungen, die die Vermögenszuordnung betreffen, müßten auch vom Ausschuß für die Angelegenheiten der neuen Länder gebilligt werden.
Ebenfalls zur Kenntnis genommen hat der Haushaltsausschuß am 2. Dezember einen Bericht des Bundesfinanzministeriums zu den beabsichtigten Nachfolgestrukturen. Danach soll der Bereich Umweltschutz/
Altlasten aus der BvS ausgegliedert und im Bereich der sogenannten Auslaufgesellschaften gebündelt werden.

Nachfolgestrukturen

Weiter sollen die hoheitlichen Aufgaben des Präsidenten der BvS im Bereich der Vermögenszuordnung unter Wahrung des vorhandenen Know-how in einer eigenen Zuordnungseinheit beim Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin angegliedert werden und die restlichen Aufgaben innerhalb der organisatorisch zu straffenden BvS unter Wahrung ihrer Arbeitsfähigkeit erledigt werden. Dies gelte insbesondere für das Vertragsmanagement, heißt es in dem Bericht. Die Mitglieder des Haushaltsausschusses haben einvernehmlich für Ende Januar einen erneuten Bericht über den Fortgang der Neustruktur angefordert und den Bundesrechnungshof gebeten, die Neustrukturierung zu begleiten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806030a
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