Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1998 > Blickpunkt Bundestag - Dezember 1998, Nr. 6/98, Inhalt >
Dezember 06/1998
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

UN-Menschenrechtserklärung ist "globales Ethos der Menschheit"

(aw) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vor 50 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen unterzeichnet worden ist, "war und ist Motor für viele, die trotz widriger Umstände und Androhung von Gewalt weltweit den tagtäglichen Kampf für die Verwirklichung dieser elementaren Rechte führen". Dies hob Bundestagspräsident Wolfgang Thierse am 10. Dezember im Bundestag hervor, als er im Namen des ganzen Hauses eine Erklärung anläßlich des 50. Jahrestags der Menschenrechtserklärung abgab. Thierse führte aus, Menschenrechte seien zum "Gradmesser" des Fortschritts und des Zivilen in Politik und Gesellschaft geworden. Bei der Überwindung des kommunistischen Systems in Mittel- und Osteuropa 1989/1990 habe die Idee der Menschenrechte, die Einforderung der elementaren Bürger- und Freiheitsrechte eine entscheidende Rolle gespielt. Dennoch stünden unbestrittenen Erfolgen schwere Rückschläge entgegen. Seit der Erklärung der Menschenrechte nähmen die Menschenrechtsverletzungen nicht ab, sondern zu. Willkür und Unterdrückung, Folter, Terror und Massenvergewaltigungen seien nach wie vor in den verschiedensten Ländern der Welt an der Tagesordnung, so Thierse.
Der SPD-Abgeordnete Rudolf Bindig legte dar, zusammen mit den sich konkretisierenden Menschenrechtsabkommen und -pakten stelle die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das "globale Ethos der Menschheit" dar. Beim Einsatz für die Menschenrechte in der Außenpolitik gehe es neben der Frage, wie die politisch Führenden eines Landes durch Einflußnahme von außen dazu gebracht werden können, die Menschenrechte zu beachten, auch darum, wie innerstaatliche Prozesse unterstützt werden können, welche die Anerkennung und Respektierung der Menschenrechte im jeweiligen Land fördern.
Für die CDU/CSU warf Hermann Gröhe die Frage auf, inwieweit der 50. Jahrestag ein Tag zum Feiern sei. Dies könne mit "ja, aber" beantwortet werden. Es gelte allerdings nur, wenn man nicht zulasse, daß die "hehren Worte am heutigen Tage" die Hilfeschreie der Unterdrückten, der Gefolterten und Ausgebeuteten übertönen. "Wir müssen vielmehr die Lautsprecher dieser Menschen sein, uns zu ihrem Anwalt machen." Besonders zu erwähnen sei auch der Einsatz gegen die Todesstrafe, weil dies seit Jahren ein Schwerpunkt der bundesrepublikanischen Menschenrechtspolitik sei.
Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen) gab zu bedenken, daß Feierstunden gefährlich seien für die Menschenrechte, weil sie dem Irrglauben Nahrung geben könnten, Menschenrechtspolitik sei ein feierlicher Luxus, den man sich nur an besonderen Tagen leisten kann. Menschenrechtspolitik sei aber "Realpolitik" und "Demokratiepolitik", weil Menschenrechte "nur dort gedeihen, wo Demokratie funktioniert". Demokratie aber setze die Unteilbarkeit der Menschenrechte voraus. Der Versuch, die bürgerlichen, die politischen Freiheits- und Abwehrrechte zu trennen von den sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Rechten und dem Recht auf Entwicklung, sei "gänzlich untauglich und ideologisch geprägt".
Die F.D.P.-Abgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, trotz aller Defizite und Rückschläge müsse der seit 50 Jahren laufende Menschenrechtsprozeß positiv bewertet werden. Es sei gelungen, einen Kanon von ihrem Anspruch nach universell gültigen Verbürgungen und Verpflichtungen zu schaffen, auf den sich in ihren Grundrechten verletzte Menschen berufen können. Kein Machthaber werde sich auf Dauer dem durch die Menschenrechtsdeklarationen erzeugten öffentlichen Druck entziehen können.
Fred Gebhardt (PDS) erläuterte, in der DDR habe es Unrecht gegeben, Verletzung von Menschenrechten und einen Mangel an Demokratie. Dies sei zu verurteilen und müsse aufgearbeitet werden. Das Verhältnis von Menschenrechten sei aber auch in der alten Bundesrepublik nie frei von politischen und ökonomischen Interessen gewesen und habe in bestimmten Fällen der Instrumentalisierung unterlegen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9806/9806031a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion